• 16.07.1999, 09:58:12
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  • OTS0062

Gewerkschaft begrüßt Novellierung des Journalistengesetzes=

Wien (ÖGB/KMfB). "Die jüngste Novelle zum Journalistengesetz
bedeutet eine wichtige Weichenstellung für unsere Berufsgruppe",
begrüßte die Vorsitzende der Journalistengewerkschaft, Astrid
Zimmermann, die auf der Tagesordnung der heutigen
Nationalratssitzung stehende Änderung des Journalistengesetzes.
Damit wird es erstmals in Österreich möglich, für ständig freie
Mitarbeiter bei Medienunternehmen rechtsverbindliche Tarifverträge
abzuschliessen. Zimmermann: "Bisher gab es lediglich empfohlene
Mindesthonorare, aber kaum ein Verlagshaus hat sich daran
gehalten. Künftig ist ein Verstoss gegen ausgehandelte
Tarifverträge klagbar."++++

Für Tages- und Wochenzeitungen liegt bereits ein
Tarifvertragsentwurf vor, der neben Mindesthonoraren auch
Kündigungsfristen sowie Urheber- und Verwertungsrechte für ständig
Freie regelt. Bei Pauschalabgeltungen sind 15%ige Zuschläge für
etwaige freiwillige Pensionsvorsorge etc. vorgesehen.

"Bei der für Herbst angesetzten Kollektivvertrags-Runde für
Privatradios wird die Journalistengewerkschaft darauf drängen,
auch für ständig freie Mitarbeiter in diesem Bereich
rechtsverbindliche Regelungen zu erzielen", präzisiert Zimmermann
die nächsten gewerkschaftlichen Ziele. (Bac-)

ÖGB, 16. Juli 1999 Nr. 366

Rückfragehinweis: ÖGB Presse und Öffentlichkeitsarbeit

Sepp Bacher
Tel. (01) 534 44/357 Dw.
Fax.: (01) 533 52 93

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