• 10.07.1999, 11:29:14
  • /
  • OTS0052

ots Ad hoc-Service: AGFB AG <DE0005008809> Gemeinsame Ad Hoc-Meldung der Gesellschaften PrimaCom AG und AGFB AG=

Für den Inhalt ist allein der Emittent verantwortlich

Mainz (ots Ad hoc-Service) - AGFB/PrimaCom Umtauschverhältnis
4 : 1

PrimaCom AG (Neuer Markt: WKN 625910 oder PRC/NASDAQ) AGFB AG
(Geregelter Markt: ABT/WKN 500880): Die unabhängige, gerichtlich
bestellte WP-Gesellschaft PWC Deutsche Revision, Frankfurt hat das
von der Gesellschaft für die Verschmelzung von AGFB auf PrimaCom
vorgeschlagene Aktienumtauschverhältnis von vier AGFB-Aktien für eine
PrimaCom- Aktie geprüft und die Angemessenheit bestätigt. Nach dem
geprüften Entwurf des Verschmelzungsvertrages gewährt die PrimaCom
mit Wirksamwerden der Verschmelzung den Aktionären der AGFB als
Gegenleistung sämtliche Stück 3.750.000 PrimaCom-Aktien, die sich im
Vermögen der AGFB befinden. Das Grundkapital der AGFB von DM
75.000.000 ist eingeteilt in Stück 15.000.000 Inhaberaktien. Als
Verschmelzungsstichtag ist der 31.5.1999 vorgesehen. Die
Hauptversammlungen der PrimaCom AG am 19.8.1999 und der AGFB am
26.8.1999 (beide im Kurfürstlichen Schloß zu Mainz) werden über die
Verschmelzung beschließen, die nach Beurkundung des
Verschmelzungsvertrages und der nachfolgenden Eintragung der
Verschmelzung in das jeweilige Handelsregister der Gesellschaften
wirksam wird. Nach der anschließenden Veröffentlichung der separaten
Umtauschbekanntmachung wird der Umtausch der AGFB-Aktien von der als
Treuhänderin vorgesehenen Landesbank Rheinland-Pfalz in Mainz
durchgeführt. Falls in Anbetracht des Umtauschverhältnisses für
einzelne Aktionäre Spitzenbeträge entstehen, trägt die Treuhänderin
dafür Sorge, daß die auf die betreffenden Aktionäre entfallenden
Spitzen durch Verkauf oder Zukauf weiterer Spitzen zu Vollrechten
zusammengeführt werden.

Aus der Verschmelzungsbilanz der AGFB per 31.5.1999 ergibt sich
aus den Sachanlagen und Umlaufvermögen abzüglich der Rückstellungen
und der Verbindlichkeiten ein Vermögensüberhang mit dem die auf die
AGFB entfallenden Verschmelzungskosten sowie die sonstigen operativen
Kosten der AGFB bis zum Zeitpunkt der Verschmelzung beglichen werden.
Ein eventuell überschießendes Vermögen, das in der Gesamtbeurteilung
als unwesentlich zu qualifizieren ist, käme der PrimaCom zugute.

Der Umtausch der PrimaCom-Aktien erfolgt für die AGFB-Aktionäre
kostenfrei. Die bestehende Gewinnberechtigung der PrimaCom-Aktie ab
dem 1.1.1999 bleibt erhalten.

Ende der Mitteilung

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | HER/

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel