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Immobilientreuhänder nur teilweise mit Wohnreformpaket zufrieden

Steller: "Endlich mehr Freiheit für das Wohnungseigentum" Senkung der Maklerprovisionen kommt nicht in Frage

PWK - Die Bundesinnung der Immobilientreuhänder ist mit dem heute, Mittwoch, von ÖVP-Bautensprecher Schwimmer und SPÖ-Wohnbausprecher Eder vorgestellten "Reformpaket Wohnen" nur teilweise zufrieden. "Es ist erfreulich, daß endlich dem Wunsch der Immobilientreuhänder Rechnung getragen wurde, daß Wohnungseigentümer nicht mehr in dem Maße wie bisher für Schulden der Miteigentümer an die Eigentümergemeinschaft haften," stellt Bundesinnungsmeister Gerhard Steller fest. Auch die viel kritisierte Solidarhaftung wurde wesentlich abgeschwächt. Werden die offenen Kosten eines säumigen Wohnungseigentümers rechtzeitig eingeklagt, so steht den übrigen Wohnungseigentümern ein Vorzugspfandrecht zu. ****

Zu kurz greife hingegen die Novellierung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, das die Privilegien der politisch begünstigten Genossenschaften erweitert, aber dem Wunsch nach billigerem Wohnen nicht gerecht wird, während die Mieten am freien Markt in den letzten Jahren um 3 bis 5% gesunken sind.

Eine Abrechnung nach dem tatsächlichen Verbrauch für Wasser und Abwasser sei zwar grundsätzlich zu befürworten, die vorgesehenen gesetzlichen Grundlagen sind jedoch ungeeignet, dem gutgemeinten Umweltschutzgedanken Rechnung zu tragen. "Die Installation oder die Miete für einen Zähler dürfen nicht in den Betriebskosten verrechnet werden. Damit ist dieser gut gemeinte Gedanke von vornherein totes Recht", erklärte Steller.

Gelassen sieht Steller der neuen Regelung entgegen, daß Abrechnungen im Außerstreitverfahren überprüft werden können. Eine Umfrage des Österreichischen Gallup-Instituts hat ergeben, daß bisher nur 2% der Wohnungseigentümer gerichtliche Schritte zur Überprüfung der Abrechnungen von gewerblichen Hausverwaltern unternommen haben. "Auch der neue Weg, über die Schlichtungstellen zum Recht zu kommen, wird daran nichts ändern", meint Steller. Die Kostenfreiheit der Verfahren könnte höchstens jene Wohnungseigentümer auf den Plan rufen, die grundsätzlich Streit suchen und damit die Schlichtungsstellen unnötig beschäftigen.

Eine Senkung der Höchstgrenzen für Maklerprovisionen kommt für Steller überhaupt nicht in Frage. Die Höhe der Provisionen wird durch den Markt geregelt und ist mit dem Kunden zu vereinbaren. Gezahlt wir nur bei erfolgreicher Vermittlung. Höchstgrenzen sind deshalb erforderlich, weil die Höhe der Provision auch für die Vermittlung von Wohnungen im geschützten Wohnungsmarkt kostendeckend sein müßen. "Jede Ware hat ihren Preis, so auch die Dienstleistung der Vermittlung einer Wohnung. Wenn Höchstgrenzen eingeführt werden, die nicht mehr kostendeckend sind, dann entgleitet dieser sehr sensible Bereich in den Schwarzmarkt und der Ablöseunfug würde fröhliche Urstände feiern" prophezeit Steller.

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