AK Erfolg: Fairere Regelungen für Genossenschaftsmieter
AK Forderungen für Genossenschaftsmieter und Wohnungseigentümer durchgesetzt
Wien (OTS) – "Durchgesetzt," so kommentiert AK Präsident Herbert Tumpel die Einigung über das Reformpaket Wohnen. Durch die Neuregelung erhalten viele Genossenschaftsmieter billigere Mieten und mehr Mitbestimmungsrechte, sagt Tumpel. Auch für Wohnungseigentümer wird es mehr Sicherheit und Konsumentenschutz geben. Tumpel bedauert aber, daß kein besserer Schutz für Mieter in privaten Mietwohnungen erreicht werden konnte. Ebenso müssen auch rasch die weit überhöhten Maklerprovisionen gesenkt werden, fordert der AK-Präsident. ****
Die AK hat ihre Forderungen beim Reformpaket Wohnen durchgesetzt, sagt AK-Präsident Herbert Tumpel. Künftig wird es für zahlreiche Genossenschaftsmieter deutliche Verbesserungen und mehr Mitbestimmung geben.
+ Mietensenkung bei Wiedervermietung älterer Genossenschaftswohnungen
Bei der Wiedervermietung älterer Genossenschaftswohnungen wird die Nettomiete nun mit 35,10 Schilling pro m² (niedrigster Richtwert minus 30 Prozent) begrenzt. Diese Regelung kommt Jungfamilien zugute.
+ Klare Begrenzung der Auslaufmieten
Bei Genossenschaftswohnungen, bei denen alle Kredite bereits zurückbezahlt sind, wird künftig die Nettomiete ebenfalls mit 35,10 Schilling pro m² begrenzt sein. Betroffen sind Pensionisten und jüngere Familien.
+ Mehr Sicherheit bei Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen
Die Mieter müssen nun genau über die geplanten Verbesserungsinvestitionen informiert werden, wenn die Genossenschaften erhöhte Erhaltungsbeiträge (ab 4,30 Schilling pro m²) einheben wollen.
Die Erhaltungsbeiträge müssen in Zukunft auch zu Gunsten der Mieter verzinst werden, wenn sie noch nicht aufgebraucht sind.
+ Zinsenlose Stundung der halben Grundkosten
Bei neu errichteten Genossenschaftsmietwohnungen, bei denen kein Eigentumsanspruch besteht, muß die Hälfte der Grundkosten auf fünf – bisher drei Jahre – zinsenlos gestundet werden.
+ Ältere Darlehen neu verhandeln
Die Genossenschaften müssen nun auch mit den Banken über ältere Darlehen die Zinsen neu ausverhandeln, wenn sich das allgemeine Zinsniveau nach unten bewegt.
Mehr Rechte und Konsumentenschutz für Wohnungseigentümer
+ Die Wohnungseigentümer können nun Abrechnungen im außerstreitigen Verfahren überprüfen lassen – bisher mußten sie diese gerichtlich überprüfen lassen, was ein erhebliches Kostenrisiko bedeutete.
+ Wohnungseigentümer, die in der Minderheit sind, bekommen eine verbesserte Rechtsposition.
+ Wohnungseigentumsbewerber, die nicht als eigentliche Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurden, haben nun auch die gleichen Rechte wie die tatsächlichen Wohnungseigentümer.
Kritik
Tumpel bedauert jedoch, daß im Mietrecht kein besserer Schutz für Mieter in privaten Mietwohnungen verankert wurde, wie die
Begrenzung der Richtwertzuschläge und die Eindämmung der Befristungen. Der AK-Präsident fordert auch, daß die weit überhöhten Maklerprovisionen rasch gesenkt werden müssen.
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