Semmering-Entscheidung in NÖ: Es darf keinen Zweifel an verfassungskonformen Vorgehen geben
Bedenkliche Äußerungen des Landeshauptmannes von NÖ in ganzseitigen Zeitungsinseraten
St. Pölten, (SPI) - "In Sachen politischer und rechtlicher Umsetzung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) in Niederösterreich zum Semmering-Basistunnel darf auch nicht der geringste Zweifel aufkommen, daß die Entscheidung auf Basis der Bundes- und Landesverfassung und der bestehenden Gesetze im Bundesland Niederösterreich geschieht. Interpretationen, ob ein Projekt sinnvoll ist bzw. Alternativen umsetzbar sind oder nicht sind zwar im Rahmen der politischen Diskussion zulässig, dies aber auch auf bestehende Gesetze, die Verfassung sowie das Urteil des VfGH auszudehnen, ist eine äußerst bedenkliche Vorgangsweise, die sofort und umfassend in die Schranken verwiesen werden muß. In diesem Zusammenhang weisen die Aussagen von LH Erwin Pröll in ganzseitigen Inseraten heutiger Tageszeitungen eine ausgesprochen schlechte Optik auf", stellt der Vorsitzende des Verfassungsausschusses des NÖ Landtages, SP-Abg. Hannes Weninger, fest.****
"LH Erwin Pröll hat als Landeshauptmann von Niederösterreich seinen Amtseid nicht nur auf die Landesverfassung, sondern auch auf die Bundesverfassung geschworen. Offensichtlich muß man Pröll bereits auf diesen Umstand hinweisen, zumal sich der Landeshauptmann weiterhin der klaren und rechtlichen einwandfreien Entscheidung des VfGH verschließen möchte und offensichtlich einen Kurs zu verfolgen scheint, der wohl kaum im Einklang mit der Bundes- und Landesverfassung sowie bestehender Landesgesetze ist", so Weninger weiter.
"Eine solche bedenkliche Vorgangsweise weisen die NÖ Sozialdemokraten strikt zurück. Im Zusammenhang mit der VfGH-Entscheidung zum Semmering vertraut die SPÖ voll und ganz auf die Kompetenz und Objektivität von Naturschutz-Landesrat Dr. Hannes Bauer, der auch in der Vergangenheit auf Basis bestehender Gesetze und ohne politische Einflußnahme völlig objektiv seine Entscheidungen als ressortzuständiger Landesrat getroffen hat. Jedwede andere Vorgangsweise wäre jedenfalls ein Bruch der Koalitionsvereinbarung und eine äußerst schwere Belastung der Zusammenarbeit zwischen SPÖ und ÖVP in Niederösterreich", kommentiert SP-Klubobmann Abg. Fritz Knotzer den Sachverhalt.
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