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Ausbildung der Kindergartenhelferinnen gesetzlich geregelt

Votruba: Land beschloß Verordnung

St.Pölten (NLK) - Die NÖ Landesregierung beschloß gestern auf Vorlage von Landesrätin Traude Votruba eine Verordnung über die Ausbildung von Kindergartenhelferinnen. Diese Ausbildung, die bereits im Kindergartengesetz grundsätzlich verankert ist und jetzt entsprechend ausgeführt wurde, ist ab kommendem Herbst verpflichtend. Heranzuziehen sind jene Kindergartenhelferinnen, die jetzt neu eingestellt werden. Die derzeit bereits beschäftigten Kindergartenhelferinnen dürfen selbstverständlich dennoch weiter beschäftigt werden.

Die Ausbildung soll 80 Stunden in der Theorie und 36 Stunden in der Praxis umfassen. Die theoretischen Unterrichtsgegenstände erstrecken sich von den Grundzügen des pädagogischen Umganges und neuen Strömungen bei der Betreuung bis zur Beobachtung und Analyse des Verhaltens von Kindern. Nach der Theorie folgt dann die praktische Ausbildung, die über den Umgang mit Kindern sowie über die Planung und die Durchführung der unterstützenden pädagogischen Arbeit informiert. Außerdem läßt diese über die Teamfähigkeit der angehenden Helferin Aussagen zu. Den Abschluß bildet eine mündliche Prüfung. Als Kosten werden pro Jahr 2,470.440 Schilling für hundert Helferinnen angenommen. Sie sind von jenen Gemeinden zu tragen, die Kindergartenhelferinnen ausbilden.

Für Landesrätin Traude Votruba soll diese Ausbildung, die sowohl Theorie als auch Praxis umfaßt, den Kindergartenhelferinnen entsprechende Kenntnisse für die Ausübung ihres Berufes vermitteln und die Arbeit mit den Kindern in der Gruppe erleichtern. Dies sei auch ein weiterer Schritt einer Qualitätsverbesserung im Kindergarten.

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