Positive Bilanz der Wohnrechtsverhandlungen - Mietrechtsgesetz jedoch weiterhin verbesserungswürdig
Wien (OTS) - "Die Ergebnisse der Wohnrechtsverhandlungen bringen klare Verbesserungen für die Mieter", betont NRAbg. Doris Bures, Vorsitzende der Mietervereinigung Österreichs. Insbesondere im Bereich der Genossenschaften ist es endlich gelungen, die mieterfreundlichen Regelungen, zu der Wiener Wohnbaustadtrat Werner Faymann die gemeinnützigen Bauträger bereits seit 1995 verpflichtet hat, für alle Genossenschaftsmieter österreichweit gesetzlich zu verankern. Klare Verbesserungen bringt die Gesetzesnovelle nun auch für die Rechte von Wohnungseigentümern. Leider ließ die ÖVP denselben Reformwillen im Bereich des Mietrechtsgesetzes vermissen, sodaß es hier nur zu "kleinen" abrechnungstechnischen Verbesserungen kommt. "Das Zurückdrängen von Befristungen und klare Obergrenzen für die Mieter in privaten Altbauten bleiben daher auch in Zukunft die zentralen Forderungen der Mietervereinigung Österreichs", so Doris Bures.
Änderungen im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Was das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz betrifft, ist es gelungen, eine Mietobergrenze sowohl bei entschuldeten Genossenschaftswohnungen als auch bei der Wiedervermietung von älteren Genossenschaftswohnungen bundesweit festzulegen - zwei Maßnahmen, welche die Leistbarkeit von Wohnungen besonders für junge Menschen und Familien sichern. Weitere Verbesserungen bringen die gesetzlich verankerte Senkung der Eigenmittelverzinsung und Stundung der Hälfte der Grundkostenanteile mit sich. Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge sind fortan zugunsten der Mieter zu verzinsen. Vor Einhebung von höheren Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen, sind die Mieter über die geplanten Sanierungsarbeiten zu informieren.
Neu im Wohnungseigentumsgesetz
Wesentliche Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz räumen Minderheitseigentümern stärkere Rechte ein und verbessern nachhaltig ihre Rechtsstellung gegenüber Mehrheitseigentümern. Neu ist außerdem die Möglichkeit, die Betriebskosten im Außerstreitverfahren überprüfen zu lassen, wodurch der Rechtszugang wesentlich erleichtert wurde.
: Nur geringfügige Verbesserungen im Mietrechtsgesetz
"Im Mietrechtsgesetz gibt es zwar positive Änderungen im Bereich der Verrechnung von Betriebskosten, die größten Probleme der Mieter im privaten Althaus bleiben aber nach wie vor ungelöst.", bedauert Doris Bures, Vorsitzende der Mietervereinigung Österreichs. "Dabei würden österreichweit rund 630.000 Haushalte im privaten Altbau von Verbesserungen des Mietrechtsgesetzes profitieren."
Die Forderungen der Mietervereinigung Österreichs nach einem Zurückdrängen befristeter Mietverträge und klar nachvollziehbaren Mietzins-Obergrenzen mit max. 20% Zuschlägen zum Richtwert sind daher unverändert aktuell. "Gerade aber in diesen wesentlichen Fragen gibt es seitens der Bundes ÖVP keinerlei Gesprächsbereitschaft, daher erscheint es zielführender, diese Kompetenzen an die Bundesländer zu übertragen." verlangt Doris Bures.
Senkung der Maklerprovisionen
Zum wiederholten Male fordert die Mietervereinigung Österreichs Wirtschaftsmin. Dr. Hannes Farnleitner auf, die Senkung der Maklerprovision per Verordnung von drei Brutto-Monatsmieten auf zwei Netto-Monatsmieten durchzusetzen, damit in Österreich von Wohnungssuchenden nicht doppelt soviel Provision wie etwa in Deutschland gezahlt werden muß.
Beibehaltung der Wohnbauförderung
Betreffend der Wohnbauförderung appelliert die Mietervereinigung Österreichs an die Verantwortlichen, dieses wichtige Instrument zur Aufrechterhaltung eines gesunden Wohnungsmarktes, unangetastet zu lassen, da eine Kürzung oder Abschaffung erfahrungsgemäß vor allem die sozial Schwächeren und junge Familien treffen würde.
Doris Bures, Vorsitzende der Mietervereinigung Österreichs:
"Maßnahmen, die zwar kurzfristige Einsparungen mit sich bringen, in der Folge jedoch zu einer Verschlechterung des Wohnungsmarktes führen, sind weder zukunftsorientiert noch Ausdruck einer verantwortungsbewußten Wohnungspolitik."
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