ARBÖ: Künftige Pauschalgebühren für die private Kfz-Zulassung noch immer nicht zufriedenstellend geregelt
Wien (ARBÖ) - Mit 1. Juli 1999 tritt eine Novelle zum Gebührengesetz in Kraft. Der ARBÖ kritisiert, daß die zukünftige Gestaltung der Pauschalgebühren nicht berücksichtigt wurde und die Zulassung teurer wird.
Seit 1. Februar 1999 läuft in neun Bezirkshauptmannschaften der Probebetrieb für die private Kfz-Zulassung durch die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer. Mag. Elisabeth Brugger-Brandau, volkswirtschaftliche Referentin des ARBÖ: "Noch vor deren Einführung wurden die Pauschalgebühren durch das Gebührengesetz drastisch erhöht. Im letzten Moment konnte eine günstigere Lösung erwirkt werden." Die Zulassungspauschale von ATS 1.500,- / EUR 109,01 wurde in eine Zulassungsgebühr von ATS 660,- / EUR 47,96
und eine Abmeldegebühr von ATS 360,- / EUR 26,16 geteilt. Damit konnte fürs erste sichergestellt werden, daß die Zulassung in einem Probebezirk nicht teurer ist, als in einem Bezirk, in dem
die Zulassung nach wie vor durch die Behörde erfolgt."
Spätestens mit 6. Dezember 1999 wird die "privatisierte” Zulassung flächendeckend in ganz Österreich erfolgen. Mag. Brugger-Brandau: "Der ARBÖ fordert im Interesse der Zulassungsbesitzer, daß die Pauschalgebühr für die Zeit des Echtbetriebes ebenfalls auf das derzeitige Niveau von insgesamt
rund ATS 1.000,- / EUR 72,67 reduziert wird. Es ist nicht einzusehen, daß die Tätigkeit der Zulassung zwar ausgelagert wird, aber gleichzeitig eine Art 'Zulassungssteuer' bei der Behörde abzuliefern ist, die eklatant höher ist als jene Gebühren, die bisher für die tatsächliche Behördentätigkeit beglichen werden mußte."
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