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Gesetzgeber benachteiligt Reisekaufleute

Wien (OTS) - Der Verband Reisender Kaufleute Österreichs (VRKÖ) ist ein Berufs- und Interessenverband, der sowohl angestellte wie selbständige Reisende vertritt. Seit Gründung des VRKÖ im Jahre 1886 sind die Probleme von einfachen Anliegen - wie Mindestausstattung von Hotelzimmern bis Kollektionstransport mit der Bahn - immer diffiziler geworden.

Nicht zuletzt durch Unkenntnis über Tätigkeiten und Anforderungen an den Berufsstand des Reisekaufmannes wurde vom Gesetzgeber eine Fülle von Gesetzen und Verordnungen erlassen, welche negative Auswirkungen auf die Berufsausübung und die Existenz der Reisekaufleute haben.

So zum Beispiel:

* Die Nichtanwendbarkeit des Vorsteuerabzuges für das wichtigste Betriebsmittel des Kaufmannes: Das Auto.

* Die Ausdehnung der KFZ-Abschreibung von fünf auf acht Jahre.

* Die Beschränkung der Jahres-Kilometerleistung auf 30.000 km.

* Die seit vielen Jahren gleichbleibenden Taggelder, welche nur bis 360 S pro Tag als steuerfrei gelten. Überschreitende Beträge werden als "lohnwerter Vorteil" versteuert.

* Das fast schon lächerliche Nächtigungspauschale von 200 S ist seit langer Zeit nicht angehoben worden.

* Die Notwendigkeit einer Bürofläche in der Wohnung wird steuerlich nicht anerkannt.

* Neuerdings hat ein Reisender, der einige Tage von einem zentralen Ort in den Bundesländern seine Kunden besucht, sogar die Taggeldansprüche verloren.

Der VRKÖ - Landesverband Wien fordert daher für die Reisenden Kaufleute:

1. Den uneingeschränkten Vorsteuerabzug für das Betriebsmittel Auto.

2. Die Zurücknahme der Kfz-Abschreibungsdauer von 8 auf 5 Jahre.

3. Die Aufhebung der Beschränkung der Jahres-Kilometerleistung von 30.000 km auf unbegrenzt.

4. Die Anpassung dr seit Jahren gleichgebliebenen steuerfreien Taggelder von 360 ATS auf heutiges Preisniveau.

5. Die Anhebung des Nächtigungspauschales (derzeit nur 200 ATS).

6. Die volle Absetzbarkeit der Bürokosten in der eigenen Wohnung.

7. Die allgemeine Anerkennung der Taggeldansprüche unabhängig von der Dauer des Aufenthaltes in einem Ort ausserhalb des Wohnortes.

Reisende Kaufleute, die mit ihrer Tätigkeit dem Handel erst eine positive Handelsbilanz schaffen, werden derzeit jeweils dort benachteiligt, wo eigentlich eine Unterstützung ihrer Aktivitäten notwendig wäre. Mit diesen nicht durchdachten Aktionen unseres Gesetzgebers wird jenen Menschen die Existenz untergraben, die mit ihrer Tätigkeit das steuerliche Wohl unseres Staates unterstützen und fördern.

Der VRKÖ - Landesverband Wien fordert den Gesetzgeber auf, die derzeitigen Benachteiligungen aufzuheben.

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

Rückfragen & Kontakt:

VRKÖ Verband Reisender Kaufleute Österreichs
- Landesverband Wien
Viktor G. Preisak
(Landesverbands-Präsident)
1040 Wien, Rechte Wienzeile 29,
Tel. (01) 587 35 80, 0676/417 00 34

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