• 17.06.1999, 14:34:15
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  • OTS0291

KOPF: NEUE SICHERHEITSRISKEN DURCH GEFAHRGUTVERORDNUNGEN DES VERKEHRSMINISTERS

Auch Nahversorgung und Arbeitsplätze gefährdet =

Wien, 17. Juni 1999 (ÖVP-PK) Durch eine anlaßbezogene Ho-Ruck-
Gesetzgebung ohne wirkliche Interessensabwägung schafft der
Verkehrsminister erhebliche neue Sicherheitsprobleme. So muß ein LKW-
Fahrer, bevor er durch einen Tunnel fährt, den Tunnelwart um
Erlaubnis fragen. Dies unabhängig davon, welche Art von Gefahrgut er
geladen hat und ob es eine Abstellmöglichkeit gibt oder nicht.
Dadurch werden oft unnötige lebensgefährliche Situationen geschaffen.
Dabei ist auch zu bedenken, daß gerade die beiden bedauerlichen
Tunnel-Unfälle durch Auffahrunfälle mit LKWs verursacht wurden. Das
erklärte ÖVP-Abg. Karlheinz KOPF heute, Donnerstag.****

"Ich habe gestern in der Sitzung des Nationalrates vergeblich
versucht, den Verkehrsminister zur Zurücknahme dieser unsinnigen
Verordnung zu bewegen. Kurzfristige populistische Aktionen scheinen
dem Minister offenbar aber wichtiger zu sein als ernsthafte
Sachlösungen", kritisierte KOPF.

Auch die Ausdehnung des Wochenend-Fahrverbotes für
Gefahrguttransporte lehnt KOPF entschieden ab. "Dadurch wird ohne
wirklichen Sicherheitsgewinn mit einem Schlag die Vier-Tage-Woche für
die Straßentransportwirtschaft zwangsweise eingeführt", stellte der
ÖVP-Abgeordnete fest. Dies in einer Zeit, wo gerade der Bundeskanzler
immer wieder betont, daß der Wirtschaftsstandort Österreich in hohem
Maße erhalten bleiben muß und auch die Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit einer der Regierungsschwerpunkte ist. Durch diese
unverhältnismäßige Maßnahme wird die Nahversorgung in den
Bundesländern nachhaltig beeinträchtigt. "Offensichtlich will EINEM
als Eigentümervertreter der ÖBB die private
Straßentransportwirtschaft in ungebührlichem Maße einschränken, ohne
sich einer seriösen Auseinandersetzung zu stellen", schloß KOPF.
(Schluß)

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