• 17.06.1999, 13:26:59
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  • OTS0268

BMAGS: Erlass nimmt Rücksichtnahme auf Betreuungspflichten-=

Wien, 17. Juni 1999 (BMAGS).- Zur heutigen dringlichen Anfrage
der FPÖ-Abgeordneten Dr. Partik-Pable an Minister Bartenstein
stellt das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
zum Punkt 23 der Anfrage "Durchführungsweisung zur Beurteilung der
Verfügbarkeit bei Vorliegen von Betreuungspflichten" fest:

Das BMAGS hat Ende 1997 zur Verbesserung der Situation von
Frauen mit Betreuungspflichten per Erlass verfügt, dass zumindest 6
Monate lang vom AMS bei der Vermittlung auf die spezielle Situation
und die Möglichkeit der Kinderbetreuung explizit Rücksicht zu
nehmen ist.

Diese Regelung kam auf Wunsch und über Anregung vieler
Betroffener sowie diverser Frauenorganisationen zustande und stellt
eine wesentliche Verbesserung für die Betroffenen gegenüber der
ursprünglichen Regelung dar.

Die Schwerpunkte dieser Weisung liegen vor allem darauf, dass
das Arbeitsmarktservice besonders Frauen im Rahmen von
Betreuungsvereinbarungen bei der Integration in den Arbeitsmarkt
unterstützt und dabei auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
Rücksicht nimmt.

Dabei wird vom AMS auch die gesamte Palette der zur
Frauenförderung geschaffenen Maßnahmen, wie z.B. frauenspezifische
Aus- und Weiterbildungskurse, Eingliederungsbeihilfen oder
Kinderbetreuungsbeihilfen zur Abgeltung der Kosten für
Betreuungseinrichtungen ausgeschöpft.

Zielsetzung des Erlasses war es also, Frauen mit
Betreuungspflichten den Wiedereinstieg in den Beruf zu erleichtern,
den Zugang zu speziellen Förderprogrammen zu verbessern und dem
Arbeitsmarktservice, dem bei der Umsetzung der Aufgaben eine
zentrale Rolle zukommt, eine aktive Behandlung dieser Problematik
zu ermöglichen.

(schluss)

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