• 20.05.1999, 20:24:35
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  • OTS0296

Sitzung des NÖ Landtages (3. Fortsetzung)=

St.Pölten (NLK) - Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k
(FP) referierte zu einem Antrag betreffend NÖ Straßengesetz 1998
(keine Wiederholung von Bestimmungen anderer Gesetze, sprachliche
Vereinfachung, Definition der Parteistellung, Eigentumsbeschränkungen
etc).

Abgeordneter Mag. Martin F a s a n (GA) meinte, daß der
vorliegende Antrag zwar den Kriterien der Kraftfahrzeuge entspreche,
nicht aber den Kriterien des Lärm- und Emissionsschutzes und
notwendiger Enteignungen oder der Planungsgenauigkeit. Das Gesetz
sollte vielmehr dazu dienen, den derzeitigen Verkehr zu bewältigen
und nicht den prognostizierten Verkehr. Der Gesetzestext lasse in
vielen Bereichen viel offen. Fasan sprach sich auch für eine
Kosten-Nutzen-Rechnung bei Straßenbauvorhaben aus, insbesondere bei
Landesstraßen. Bei den subjektiven öffentlichen Rechten seien die
Hauptkriterien wie Lärm, Abgase, Wertminderung und Verlust an
Lebensqualität im Gesetz nicht enthalten.

Abgeordneter Anton R u p p (SP) meinte, es ginge Fasan nicht um
fehlenden Lärmschutz, sondern in Wahrheit darum, den Straßenausbau zu
verhindern. Das neue Straßengesetz enthalte nur noch 21 statt 37
Paragraphen, habe aber dennoch viele Änderungswünsche berücksichtigt,
trage zu Übersichtlichkeit und Verständlichkeit bei und sei ein
tragbarer Kompromiß. Als wesentlichste positive Änderung nannte er,
daß nunmehr auf Landesstraßen im Ortsgebiet die Schneeräumung auch
durch die Landesstraßenverwaltung vorgenommen wird.

Abgeordneter Ing. Johann H o f b a u e r (VP) sagte, die ein
Jahr lang vorbereitete Novelle entspreche allen Erfordernissen des
modernen Straßenbaues in Niederösterreich. Die Umwelt sei dann am
meisten entlastet, wenn zügig und rasch gefahren werden könne. Das
Gesetz enthalte zwei wesentliche Punkte, die Grundeinlösungen mit
einer künftigen Kostenteilung, wofür seitens des Landes jährlich 3
bis 5 Millionen Schilling nötig seien, sowie die von Rupp erwähnte
Schneeräumung mit Mehrkosten von 15 Millionen Schilling für das Land
pro Jahr, immerhin wiesen die Ortsdurchfahrten in Summe eine Länge
von 5.200 Kilometern auf. Der NÖ Straßendienst leiste im Winter mit
bis zu 1.800 Dienstnehmern wertvolle Arbeit bei der Räumung und
Säuberung von 390 Kilometern Autobahn, 3.000 Kilometern Bundesstraße
und 10.000 Kilometern Landesstraße, wobei die Räumung eines
Kilometers Autobahn 35.000 Schilling koste.

Landesrat Mag. Ewald S t a d l e r (FP) nannte das Gesetz eine
Verwaltungsvereinfachung. Deregulierung und Verwaltungsvereinfachung
seien Möglichkeiten, die Attraktivität eines Standortes zu erhöhen,
wie das auch der Verfahrensexpress unter Beweis gestellt habe. Die
Entbürokratisierung der NÖ Bauordnung durch seinen Amtsvorgänger sei
ein Meilenstein. Dieser habe keineswegs einen "Saustall"
hinterlassen. Wenn allerdings eine überhastete Osterweiterung komme,
könne man deregulieren und attraktivieren, was man wolle, die
Ergebnisse würden durch die 300.000 zu erwartenden Arbeitskräfte
konterkariert. Das Gesetz versuche, sachlich den Bau von Straßen zu
regeln. Zum Abgeordneten Fasan bemerkte er, daß es kein Kriterium der
Abgasreduktion gebe. Die Nahversorgung könne nur mit Straßen
gesichert werden. Das Gesetz gehe insgesamt den Weg der
Deregulierung. Besonders begrüßenswert sei, daß es aus der Verwaltung
komme.

Der Antrag wurde mit Mehrheit angenommen.

Abgeordneter Dkfm. Edwin R a m b o s s e k (FP) berichtete zu
einem Antrag betreffend Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die
Regelung der Verwendbarkeit von Bauprodukten. Sie sieht unter anderem
die Schaffung eines "Einbauzeichens" für Bauprodukte vor, welches die
Verwendbarkeit zum Gegenstand hat; weiters die Aufnahme von
Bauprodukten, für die europäische technische Spezifikationen bereits
vorliegen, in eine eigene Baustoffliste.

Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig angenommen.

Abgeordneter Ing. Johann H o f b a u e r (VP) berichtete zu
einem Antrag betreffend Änderung des NÖ Landwirtschaftlichen
Schulgesetzes. Die Novelle sieht einige Änderungen und Verbesserungen
vor, beispielsweise die Einschränkung der Aufnahme in die erste
Klasse einer schulpflichtersetzenden Fachschule, die Lockerung des
Werbeverbotes und das Frühwarnsystem bei drohendem "nicht genügend"
auf den Beginn des zweiten Semesters zu verlegen. Außerdem ist es
möglich, die Semesterferien zu verlegen.

Abgeordnete Mag. Brigid W e i n z i n g e r (GA) meinte, das
Gesetz sorge für Verbesserungen. Besonders befürworte sie das
"Frühwarnsystem", bei dem die Eltern schon am Beginn des zweiten
Halbjahres vor einem "nicht genügend" gewarnt würden. Sie halte es
aber für erforderlich, daß es nach wie vor Burschen- und
Mädchenklassen gebe. Größte Sorge würde ihr die Lockerung des
Werbeverbotes machen. Es dürfe nicht angehen, daß an Schulen Werbung
für Gentechnik gemacht würde. Weinzinger befürchtet, daß finanzstarke
Unternehmen mit dieser Werbung an Schulen spekulieren würden.

Abgeordneter Gottfried W a l d h ä u s l (FP) betonte, daß
Gesetz bringe zahlreiche Vorteile wie beispielsweise, daß die
Abschlußprüfung schon nach dem dritten Jahr gemacht werden könnte. Er
schloß sich der Abgeordneten Weinzinger an, daß Gentechnik in Schulen
nichts verloren hätte. Für die generelle Werbung sei mit dem Gesetz
die gesetzliche Basis gegeben. Wahlwerbung lehne er ab.

Abgeordneter Karl H o n e d e r (VP) bezeichnete das modulare
Schulsystem als äußerst erfolgreich. Er zählte nochmals die
Änderungen des Gesetzes auf, beispielsweise die Möglichkeit der
Verlegung der Semesterferien und die Lockerung des Werbeverbotes.
Damit könnten Schulen zusätzliche finanzielle Mittel lukrieren.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.
(4. Fortsetzung folgt)

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200-2180

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