• 20.05.1999, 15:44:11
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  • OTS0250

Westenthaler verdreht wieder einmal die Tatsachen

Gerichtsurteil nicht rechtskräftig - Abweisung der NEWS-Klage erfolgte aus formalen Gründen - NEWS-Anwalt Dr. Lansky: Zweite Instanz wird sicher ganz anders entscheiden

Wien (OTS) - Die FPÖ-OTS-Presseaussendung vom 20. Mai 1999, 11.36
Uhr, stellt wieder einmal eine völlige Verdrehung der Tatsachen dar.

Richtig ist, daß eine Wiener Richterin in erster Instanz die Klage
von 57 NEWS-Redakteuren gegen die FPÖ abgewiesen hat. Die Abweisung
erfolgte freilich nicht aus inhaltlichen, sondern aus formalen
Gründen. Die Richterin war der Meinung, die NEWS-Redakteure seien
durch die FPÖ-Presseaussendung nicht betroffen.

Das Urteil ist - entgegen dem Eindruck, den die FPÖ-Aussendung
erweckt, nicht rechtskräftig - NEWS hat dagegen berufen.

NEWS-Anwalt Dr. Gabriel Lansky: "Ich bin mir sicher, daß dieses
Urteil in zweiter Instanz nicht halten wird und die FPÖ
selbstverständlich für ihre unqualifizierten Aussagen in der
OTS-Aussendung verurteilt werden wird. Die Meinung des
Landesgerichtes, daß die eingeklagten Texte zwar ‘provozierende,
polemische und reißerische Kritik’ wären, aber durch die
Meinungsäußerungsfreiheit gerade noch gedeckt seien,würde bei
Zutreffen zu einer Aushöhlung des gesamten österreichischen
Ehrenbeleidigungsrechtes. Wenn diese Bechimpfungen zulässig wären,
ist das Ehrenbeleidigungsrecht abgeschafft".

Rückfragehinweis: Kanzlei Dr. Gabriel Lansky, 533 33 30-0

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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