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Kürzung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge gefährdet Wohnhaussanierung

Drastische Auswirkungen auf Sanierungsvolumen und Arbeitsplätze

Wien (OTS) - Vor einer Kürzung der Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge bei Wohnungen der Gemeinnützigen warnte heute Mag. Karl Wurm, Obmann des Verbandes der GBV, in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit der Bundesinnung der Baugewerbe.

Mit dem "Schulterschluß" von Bauvereinigungen und Bauwirtschaft sollte auf die drastischen Konsequenzen aufmerksam gemacht werden, die aus den im Zuge der "Wohnen muß billiger werden"-Debatte aufgekommenen Vorschläge zur Verringerung der EVB erwachsen würden.

"Mit dem nach Baualter gestaffelten EVB haben die Gemeinnützigen ein Instrumentarium zur Hand, welches ermöglicht, langfristig für die Sanierung der Objekte anzusparen", betonte der GBV-Obmann. "In die Sanierung fließen auf diese Weise jährlich rund 4,5 Milliarden Schilling. Wenn nun - wie es die diversen wohnungspolitischen Vorschläge vorsehen - diese Mittel um ca. ein Drittel gekürzt werden, so schlägt dies direkt auf das Sanierungsvolumen und damit auch unmittelbar auf die Beschäftigung in der Bauwirtschaft durch. Man müßte mit einem Minus von ca. 3.500 Arbeitsplätzen in der Bauwirtschaft rechnen". Und das angesichts einer Rekordarbeitslosigkeit am Bau mit fast 100.000 Jobsuchenden. "Nach den Ankündigungen der Koalitionsparteien, alle gesetzlichen Neuregelungen auf ihre Auswirkungen auf das Beschäftigungsniveau abzustellen, wäre eine Kürzung der EVB eindeutig kontraproduktiv", strich Karl Wurm hervor, "damit würden die Sanierungsbemühungen, die sich in den letzten Jahren gut entwickelt haben, einen enormen Rückschlag erfahren".

Als Grund dafür, daß nun der EVB ins Visier der wohnungspolitischen Aufmerksamkeit gekommen ist, sehen GBV und Bundesinnung neben den Wahlkämpfen vor allem den Trend zu einer "Anlaßgesetzgebung", wo nach dem - so Karl Wurm - "Posteinlauf, in dem sich jemand beschwert, daß der EVB zu hoch ist, gleich nach neuen Regelungen gesucht wird". Der wiederholt von Konsumentenschüztern geäußerte Vorwurf, daß die EBV mit 17,20 Schilling pro Quadratmeter zu hoch wären und sozusagen flächendeckend eingehoben werden, entspräche einfach nicht der Realität, bemerkte Wurm. Er verwies darauf, daß die Bauvereinigungen bei der Festlegung der EBV projektbezogen vorgehen und auf das Wohnkostenniveau des Hauses und die finanzielle Leistungsfähgiekit der Bewohner soweit als möglich Bedacht nehmen. Von den rd. 210.000 GBV-Mietwohnungen, die vor 1970 errichtet worden sind, würde bei rund einem Dritel der maximal mögliche EVB eingehoben werden, in den anderen Fällen läge man zum Teil deutlich darunter.

"Eine Kürzung der EVB würde die Sanierung abwürgen", hob Wurm hervor. "Das wäre aber auch der Fall, wenn durch eine bürokratische Lösung, wie sie jetzt zwischen den Koalitionsparteien im Gespräch ist, bereits ein Viertel der Bewohner eines Hauses jede Sanierungsmaßnahme, die über einen EVB von 4,3 Schilling/m2 hinausgeht, bei Gericht beeinspruchen könnte". Bei den zweifellos langen gerichtlichen Verfahren, aufwendigen Prüfungen, ob die Arbeiten auch im Interesse aller notwendig sind und der enormen Schwierigkeit, von praktisch allen Parteien in einem Haus Zustimmung zu den entsprechenden Sanierungsarbeiten zu bekommen", werden wohl nicht wenige Hauseigentümer oder Verwalter die Arbeiten auf die lange Bank schieben oder warten, bis der Schadensfall eingetreten ist. "Eine vorausschauende Hausbewirtschaftung wird durch solch bürokratische Maßnahmen äußerst erschwert", resümierte GBV-Obmann Wurm, "und die Leidtragenden werden letztlich die Mieter sein".

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