Zum Inhalt springen

"Lohnnebenkosten bei weitem nicht so hoch, wie Unternehmer behaupten!"

Wien (GdCh). Immer wieder wird von Unternehmerseite das Schreckgespenst der extrem hohen Lohnnebenkosten in Österreich heraufbeschworen. Gerade in jüngster zeit vermittelte eine Artikelserie in einer Wirtschaftszeitung wieder diesen Eindruck,
von bis zu 105 Prozent war dabei die Rede. Tatsache ist, dass
diese Zahlen schlicht und einfach nicht stimmen. Die Unternehmer zahlen nur 35 Prozent auf den Bruttolohn. Dies gilt als Beitrag
zum sozialen Sicherheitssystem. Dazu der geschäftsführende Vorsitzende der Chemiegewerkschaft, Wilhelm Beck: "Wenn immer
wieder von Senkung der Lohnnebenkosten gesprochen wird, so
bedeutet das schlicht und einfach, zum selben Lohn länger arbeiten zu müssen oder alternativ auf Sozialleistungen zu verzichten!"
++++

International sind Lohnnebenkosten so gut wie nicht vergleichbar, Vergleiche sind lediglich bezüglich der Lohnstückkosten sinnvoll. Dies sind jene Arbeitskosten, die sich aus dem erzeugten Stück ergeben. Sie haben auch Produktivitätsfortschritte zu berücksichtigen. Bekanntlich ist die Produktivität in Österreich sehr hoch und deshalb schneiden unsere Arbeitnehmer hier im internationalen Vergleich sehr gut ab.

Dazu Wilhelm Beck: "Österreich war im internationalen Vergleich immer äusserst konkurrenzfähig und ist dies gerade in jüngster Zeit noch mehr geworden. Auch die neueste Studie bescheinigt
unserem Land einen Spitzenplatz im Standortvergleich mit den G-7 Ländern. Im Kostenvergleich ist Österreich ein Topstandort für Investoren. Bedenkt man, dass sich im Zuge der europäischen Einheitswährung auch Wechselkursschwankungen nicht mehr ergeben werden, so wird Österreich seine Position noch weiter verbessern können!" (Bac-)

ÖGB, 22. März 1999 Nr. 134

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

Rückfragen & Kontakt:

Walter Zwierschütz
Tel. (01) 597 15 01/57 Dw.

Gewerkschaft der Chemiearbeiter

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NGB/NGB