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Schriftliche Pickerl-Verlängerung im 1./8. Bezirk: Voller Erfolg

Wien, (OTS) Der Versuch im 1. und 8. Bezirk, im Sinne einer bürgerfreundlichen Verwaltung die Verlängerung des Parkpickerls auch schriftlich zu ermöglichen, ist ein voller Erfolg: Wie das Magistratische Bezirksamt für den 1. und 8. Bezirk meldet, gab es allein im März eine Rücklaufquote von 60 Prozent.

350 Parkpickerl-BesitzerInnen in der Inneren Stadt und in der Josefstadt, deren Parkplakette nun abläuft, erhielten im März vom Bezirksamt Zahlscheine und den Antrag auf Pickerlverlängerung zugesendet. Über 200 BezirksbürgerInnen oder rund 60 Prozent machten von der Möglichkeit der schriftlichen Verlängerung für die Parkplakette Gebrauch und ersparten sich so den Weg ins
Bezirksamt. Auch von den rund 300 Anträgen für eine Pickerl-Verlängerung, die vom Bezirksamt für April ausgesendet wurden, kam bereits weit über ein Viertel zurück. Eine Ausweitung der Aktion auf andere Pickerlbezirke wird nun erwogen.****

Läuft in einem Pickerl-Bezirk die Gültigkeitsdauer der Parkplakette ab - sie kann für ein oder zwei Jahre beantragt und bezahlt werden -, dann müssen private PickerlbesitzerInnen auf ihr zuständiges Bezirksamt kommen und dort die Verlängerung durchführen.

Auf Initiative des Magistrats hat das MBA 1/8 mit
Jahresbeginn daher ein Pilotprojekt zur unbürokratischen Pickerl-Verlängerung gestartet. BürgerInnen, die ihr Pickerl nur verlängern lassen, bei denen es aber keine Änderung bei der Adresse oder dem Auto gab, können sich den Weg aufs Amt ersparen. Sie erhielten bzw. erhalten vom MBA 1/8 zwei Zahlscheine (für ein oder zwei Jahre) samt aufgedrucktem Antrag zugesendet, suchen sich den gewünschten Verlängerungszeitraum aus, unterschreiben den Verlängerungs-Antrag auf dem Zahlschein und überweisen die entsprechende Summe. Die Parkplakette wird mit der Post übermittelt.

Wer allerdings erstmals um eine Parkplakette ansucht, muß ebenso wie jene BürgerInnen, bei denen es Änderungen der Adresse, der Autonummer oder des Kfz gegeben hat, mit den nötigen
Unterlagen (Meldezettel, Zulassungsschein) selbst aufs Bezirksamt bemühen. (Schluß) hrs

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