- 01.03.1999, 12:51:36
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- OTS0169
AK: Datenschutz-Reform zu zahnlos
Wien (OTS) - Mehr Information für die Konsumenten und bessere
Möglichkeiten, Datenschutzverletzungen zu bekämpfen: Ohne diese
Maßnahmen bleibt die Datenschutzreform zahnlos, darauf weist die
AK hin. Der vorliegende Entwurf eines neuen Datenschutzgesetzes
soll nachgebessert werden, verlangt die AK. Erst vor zwei Wochen
hat der "Black-Jack-Fall" gezeigt, daß sich Millionen Österreicher
überraschend in einer Kartei finden können, in die sie niemals
geraten wollten. Noch viel schwerer, als herauszufinden, wie Daten
an Firmen gelangen, ist es, die Daten wieder löschen zu lassen.
Nach dem Entwurf soll eine Klage auf Löschung oder Berichtigung
nur vor Gericht möglich sein, die AK will für die Konsumenten den
Zugang zu ihrem Recht einfach und billig gestalten: Sinnvoll wäre
es, daß die Konsumenten das durch die Datenschutzkommission
durchsetzen lassen können. Außerdem fordert die AK wirksamere
Strafen und daß auch händisch geführte Dateien in Zukunft den
Datenschutzvorschriften unterworfen werden. ****
Mit dem vom Ministerrat verabschiedeten neuen Datenschutzgesetz
soll die EU-Datenschutzrichtlinie auch in Österreich umgesetzt
werden. Die AK begrüßt diese Richtlinie, die Verbesserungen für
Verbraucher mit sich bringt. Sorgen bereitet den
Konsumentenschützern aber, daß ohne ein verbessertes
Rechtsschutzangebot die Betroffenen es auch künftig schwer haben
werden, einer mißbräuchlichen Verwendung ihrer persönlichen Daten
durch Unternehmen auf die Spur zu kommen und rechtliche Schritte
dagegen einzuleiten.
Unhaltbar ist, daß Konsumenten weiterhin viel Aufwand und Risiko
auf sich nehmen müssen, um gegenüber einem privaten Unternehmen
die Löschung oder Berichtigungen unerlaubt verarbeiteter Daten
durchzusetzen. Bezeichnend ist, daß kaum ein Konsument es bisher
gewagt hat, sich gegen einen Datenmißbrauch vor Gericht zur Wehr
zu setzen. Zu hoch ist das Prozeßkostenrisiko, da im Verfahren
Anwaltszwang herrscht und die Beweislast der Kläger zu tragen hat.
Die Konsumentenschützer verlangen ein rascheres und
kostengünstigeres Verfahren, Datenschutzwidrigkeiten zu bekämpfen.
Denn selbst wenn es gelingt, den Urheber einer
Datenschutzverletzung auszuforschen, ist die Durchsetzung einer
Löschung beschwerlich und kostspielig. Resignation kann nicht die
einzige Antwort sein, meinen die Konsumentenschützer und fordern
klare Informationspflichten der Datenverarbeiter und einen
leichteren Zugang zum Recht. Sinnvoller als eine teure Klage vor
Gericht wäre eine Aufwertung der Datenschutzkommission, meint die
AK.
Leider wurde nach Ansicht der AK eine zeitgemäße
Institutionenreform verabsäumt. Datenschutzbestimmungen werden
nicht zuletzt deshalb so oft mißachtet, weil kommerzielle
Datenverarbeiter sich keinen nennenswerten Strafen oder
Schadenersatzdrohungen ausgesetzt sehen. Eigene Ermittlungen der
Behörden sind äußerst selten.
Der Ministerialentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes setzt
die EU-Richtlinie auch nur teilweise um, kritisiert die AK.
Entgegen der klaren Anweisung der EU-Richtlinie sind händisch
verarbeitete Daten nicht in derselben Weise wie EDV-mäßige
Datenverarbeitungen geschützt. Der Schutz von händisch geführten
Karteien soll nach dem Entwurf nämlich den neun Landesgesetzgebern
obliegen. Die AK drängt auf eine einheitliche Regelung: Denn
gerade besonders sensible Daten vermerken Firmen und Behörden
gerne handschriftlich. Die AK kritisiert, daß die geplante
Aufsplitterung den Datenschutz für die Konsumenten erst recht
wieder unübersichtlich macht, und daß Geld verschwendet wird, wenn
zusätzlich zu einer Bundesbehörde neun Landesbehörden errichtet
werden müssen.
Rückfragehinweis: AK Wien
Presse Wolfgang Mitterlehner
Tel.: (01)501 65-2631
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