• 23.02.1999, 10:08:38
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  • OTS0083

Weiter Kettenpflicht im Gebirge und auf Nebenstraßen

Teilweise Schneefahrbahnen auf der A 1

St.Pölten (NLK) - Die Autobahnen und Schnellstraßen waren fast
durchwegs salznaß, nur von Haag bis Ybbs setzte am Dienstagmorgen
starker Schneefall ein. Die zweite Spur der Westautobahn wies
teilweise Schneefahrbahnen auf. Auch die Bundes- und Landesstraßen
weisen von naß über salznaß bis - auf Nebenstrecken -
Schneefahrbahnen und Straßenglätte alles auf. Im Gebirge gab es
Schneefälle bis zu 20 Zentimeter und auch örtlich Verwehungen.
Kettenpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen ist auf der B 20
(Annaberg, Josefsberg), der B 21 (Ochsattel, Gscheid) und auf der B
23 (Lahnsattel) verhängt. Kettenpflicht besteht für Fahrzeuge bis 3,5
Tonnen auf der B 71 (Zellerrain ab Langau). Für Fahrzeuge über 3,5
Tonnen besteht Fahrverbot. Die L 6174 ist nach wie vor wegen
Lawinengefahr gesperrt, doch die Hauptzufahrt nach Lackenhof (B 25, B
71, LH 108) ist ungehindert befahrbar. Die LH 98A über die Große
Kripp von Opponitz nach St.Georgen am Reith ist wegen Lawinengefahr
gesperrt, die Umleitung führt über Hollenstein auf der
Ybbstal-Bundesstraße. Kettenpflicht für Fahrzeuge ohne
Winterausrüstung gibt es auf der B 28 (ab Puchenstuben).

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200/2312

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