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Neue Verbrennungsverordnungen treten am 1. Feber in Kraft

Emissionslimits für industrielle Abfallverbrennung werden an Grenzwerte für Müllverbrennungsanlagen herangerückt

Wien (OTS) - Am 1. Februar treten die von Umweltminister Dr.
Martin Bartenstein und Wirtschaftsminister Dr. Hannes Farnleitner unterzeichneten Verordnungen über die Verbrennung von gefährlichen Abfällen in Kraft. Sie legen Umweltstandards für Anlagen fest, in denen Abfälle verbrannt oder mitverbrannt werden.

Für Abfallverbrennungsanlagen werden strenge Emissionsgrenzerte festgelegt, die auf dem Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen aufbauen und in neuen Anlagen wie Wien-Spittelau oder Wels schon jetzt eingehalten werden können. Die nun definierten Emissionsgrenzwerte zählen zu den niedrigsten im europäischen Vergleich und bedeuten einen weiteren Schritt zum
umweltpolitischen Ziel, mittelfristig einheitliche Standards für sämtliche Anlagen mit Verbrennungsprozessen vorzusehen.

Um die in Abfällen enthaltene Energie zu nutzen, können bestimmte Abfälle in Produktions- bzw. Energieerzeugungsanlagen verbrannt werden. Für industrielle Produktionsanlagen werden daher Umweltstandards festgelegt, die gefährliche Abfälle mitverbrennen. Damit werden diese Anlagen an die strengen Anforderungen für Abfallverbrennungsanlagen herangeführt. Gleichzeitig werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden, die bei unterschiedlichen Umweltstandards entstehen können. Voraussetzung: Die Verbrennung von Abfällen darf weder zu einer Erhöhung von Emissionen noch zu einer Anreicherung von Schadstoffen im Produkt führen. Daher muß es sich um genau definierte, geeignete Abfälle handeln, die auf Basis von wissenschaftlichen Grundlagen mit den betroffenen
Branchen festgelegt werden. Die Maximalgrenze für die Mitverbrennung wurde mit 40 Prozent der Gesamtbrennstoffwärmemenge festgelegt.

Für die Mitverbrennung von gefährlichen Abfällen in Zementwerken gibt es künftig spezifische Regelungen, die Umweltstandards vereinheitlichen und verschärfen. Die meisten der für Zementanlagen vorgesehenen Grenzwerte entsprechen den strengen Werten für Abfallverbrennungsanlagen (Dioxine, Schwermetalle, Chlorwasserstoff, Fluorwasserstoff). Für jene Schadstoffe, die wegen der Besonderheiten des Zementerzeugungsprozesses erhöht emittiert werden (Stickoxide, Schwefeldioxid, organische Kohlenwasserstoffe, Staub), sind niedrigere Grenzwerte vorgesehen. Bis zum Jahr 2007 müssen die derzeit zulässigen hohen Emissionen für Stickoxide halbiert werden, wenn Abfälle als Energieträger eingesetzt werden. Ein erster Anpassungsschritt ist bereits bis
2002 vorzunehmen.

Außerdem sind harmonisierte Vorschriften für die Übernahme und Eingangskontrolle von gefährlichen Abfällen, die Ausstattung der Anlagen und die spezifischen Verbrennungsbedingungen sowie für Meßtechnik und Meßverfahren vorgesehen. Mit der Festlegung von Betreiberpflichten und Überprüfungen durch externe Fachpersonen wird ein umweltgerechter Betrieb der Verbrennungsanlagen sichergestellt.

Mit den beiden Verordnungen wird die EG-Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher Abfälle in Österreich umgesetzt.

"Die neuen Regelungen bedeuten eine wesentliche Verbesserung
für den Umweltschutz und die Luftreinhaltung", bringt es Umweltminister Bartenstein auf den Punkt. "Umwelt und Wirtschaft sind keine Gegensätze, sondern eine Einheit", betont Wirtschaftsminister Farnleitner. "Ein besonderes Anliegen bei der Ökologisierung der Wirtschaft ist es mir, die Umwelt mit Hilfe des technischen Fortschritts zu schonen und die Unternehmen bei der Umsetzung nicht unverhältnismäßig zu belasten. Die neuen Verordnungen tragen diesen Zielen Rechnung."

(Schluß)

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