- 22.12.1998, 11:59:00
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- OTS0125
Die Lassing-Akte
- News bringt exklusiv die Lassing-Anzeige im Wortlaut. - Anzeige der Exekutive enthält juristische Bombe: Gegen alle neun Verantwortlichen "Verdacht der fahrlässigen Tötung". - Ursache war laut Gutachten "menschliches Versagen". - Vorausmeldung zu NEWS 52-53/98 vom 23.12.98
Wien (OTS) - Wie das Nachrichtenmagazin NEWS in seiner morgen
erscheinenden Ausgabe exklusiv berichtet, werden alle neun
Verantwortlichen der Bergwerkskatastrophe von Lassing von der
Gendarmerie wegen des "Verdachts der fahrlässigen Tötung unter
besonders gefährlichen Verhältnissen" angezeigt. Der Schlußbericht
der steirischen Kriminalabteilung, der am 16.11.1998 fertiggestellt
wurde, war bisher unter strengem Verschluß gehalten worden. NEWS
druckt nun den Wortlaut der Anzeige, die 20 Seiten umfaßt, in den
wesentlichen Auszügen. Die Fahnder der Gendarmerie werfen darin den
Verantwortlichen von Werksleiter Hermann Schmidt bis hin zum Leiter
der Bergbaubehörde Wolfgang Wedrac unter anderem vor, daß das Unglück
ausschließlich auf "menschliches Fehlverhalten" zurückzuführen sei.
Beschuldigt werden im Detail,
* Werksleiter Schmidt für "die Beantragung des Abbruchs im Bereich
der Sicherheitsschwebe (der Bereich knapp unterhalb der
Erdoberfläche; Anm. d. Red.) ohne Beantragung im Hauptbetriebsplan".
* Ing. Bernhard Gutternig "für die fehlende Erkundung der
Zusammensetzung und der Tiefe der Lockermassen über dem Abbaufeld".
* DI Franz Friesenbichler "für das Fehlen der den Abbau
begleitenden Vermessungen".
* DI Mag. Alfred Zechling "für die Genehmigung des
Hauptbetriebsplanes für das Jahr 1994, obwohl in diesem Jahr ein
Abbau in der Sicherheitsschwebe beantragt wurde und diese bei
sorgfältiger Prüfung hätte untersagt werden müssen".
* DI Wolfgang Wedrac "für die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes"
für das Jahr 1995.
* DI Josef Jachs "für die Genehmigung des Hauptbetriebsplanes" für
das Jahr 1996.
* DI Hans Dieter Faißner "für die Nichtbeanstandung des Abbaus auf
Scheibe 1A".
Neben Schmidt und Gutternig macht die Exekutive weiters noch
* Dr. Leopold Weber und
* Dr. Herbert Gagerer dafür verantwortlich, trotz ihrer fachlichen
Ausbildung und Kennntisse nich erkannt zu haben, "daß es jederzeit zu
einem neuerlichen Wasser- und Schlammeinbruch" in der Grube hätte
kommen können.
Die Gendarmerie kommt zu der Schlußfolgerung, daß alleine aus
diesem Grund nach der Verschüttung des Bergmannes Georg Hainzl
"jegliches Befahren der Grube" untersagt hätte werden müssen.
Neben dem schwersten Anzeige-Punkt der "fahrlässigen Tötung" wirft
der Schlußbericht der Gendarmerie den Verantwortlichen außerdem noch
das Delikt der "fahrlässigen schweren Körperverletzung" und der
"fahrlässigen Gemeingefährdung" vor.
Im Falle einer Anklage und Verurteilung droht den Betroffenen eine
Höchststrafe von drei Jahren Haft.
Rückfragehinweis: NEWS Chefredaktion,
Tel.: 01/213 12/101
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