Umweltdachverband ÖGNU zur Berggesetzeinigung: Ein steiniger Kompromiß und schwere Geburt! Zweijähriges Weiterbestehen der Bergbehörde inakzeptabel
Wien (OTS) - Schlußstrich unter die langjährige
Berggesetzdebatte. Trotz zahlloser Verhinderungsversuche, wie Sitzungsunterbrechungen der ÖVP, wurde gestern Abend im parlamentarischen Wirtschaftsausschuß der Minimalkompromiß der Bundesregierung zur Neuordnung des Bergrechtes im wesentlichen beschlossen. Fixpunkte sind: Die 300m-Schutzzonenregelung, die Abbauverbote in sensiblen Gebieten bleiben. Zudem müssen laufende Verfahren nach neuem Recht abgewickelt werden.
"Unannehmbar sind jedoch die viel zu langen Übergangsfristen (zwei Jahre) für die Berghauptmannschaften, die weiterhin für die Genehmigung von Schottergruben und Steinbrüchen zuständig sein sollen," sagt Dr. Gerhard Heilingbrunner, Präsident des Umweltdachverband ÖGNU. "Bundesminister Farnleitner hat sein Versprechen nach Lassing, diesen steinzeitlichen Apparat mit 1. Jänner 1999 aufzulösen wie es auch die Bundesregierung beschlossen hat, nicht gehalten."
"Die veralteten und undemokratischen Berghauptmannschaften haben jegliches Vertrauen verspielt. Unverständlich ist, daß sie zur Abwicklung der mehr als 900 Genehmingungsverfahren für Schottergruben und Steinbrüche in äußerst ökologisch sensiblen Gebieten, weiterhin zuständig sein sollen," kritisiert Heilingbrunner. Beispiele gibt es dafür genug: Zwentendorf (122 ha), Peggau (mehr als 300 ha) und im Bichlacher Moor etc.
Der Umweltdachverband appelliert noch einmal an die im Parlament vertretenen Parteien, die Berghauptmannschaften nach einer maximalen Übergangsfrist bis zum 30. Juni 1999 endgültig abzuschaffen. Danach sollen wie vorgesehen die Bezirkshauptmannschaften in erster und
der Landeshauptmann in zweiter Instanz generell zuständig sein.
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