• 01.12.1998, 12:11:07
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  • OTS0145

Ex-Abg. TULL ruft nach dem Staatsanwalt gegen Innenminister SCHLÖGL

Wien (OTS) - In einer mit "Innenministerium stellt Tätigkeit des
Vereines "Dichterstein Offenhausen" ein" betitelten
APA-Presseaussendung (OTS) des Bundesministeriums für Inneres vom 24.
April 1998 heißt es u.a.:

"Die einschlägige Ausrichtung des Vereines "Dichterstein
Offenhausen und die beabsichtigten Ehrungen im Rahmen eines Treffens
Ende April geben den Behörden den Anlaß zur Annahme, daß ein Verstoß
gegen § 3 Verbotsgesetz vorliegt. Der § 3 des Verbotsgesetzes besagt,
daß es jedermann untersagt ist, sich für die NSDAP oder ihre Ziele
irgendwie zu betätigen."

Bundesminister Schlögl weigert sich derzeit beharrlich, die den
genannten Verein angeblich belastenden Unterlagen der zuständigen
Staatsanwaltschaft zur strafrechtlichen Beurteilung vorzulegen.

Im Gegensatz zu seiner heutigen Auffassung hat er in der eingangs
zitierten APA/OTS-Presseaussendung am 24. April 1998 folgendes
erklärt:

"Es wurden in den letzten Jahren in mehreren Fällen
Sachverhaltsdarstellungen der Staatsanwaltschaft zur Beurteilung
übermittelt."

Genau dasselbe soll auch dieses Mal dem Gesetze gemäß geschehen!
Und aus diesem Grunde werde ich heute der zuständigen
Staatsanwaltschaft eine Sachverhaltsdarstelung zur Beurteilung
übermitteln, erklärte der ausgewiesene Vertreter des genannten
Vereines Ex Abg. TULL.

Rückfragehinweis: Mag. DDR. Stephan Tull

*** OTS-ORIGINALTEXT UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER

VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS ***

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