- 01.12.1998, 09:57:39
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Prokop: Neues Kindergartengesetz bringt Verbesserungen für Eltern, Kinder und Gemeinden=
Niederösterreich, 1.12.98 (NÖI) "Mit der Novelle zum NÖ
Kindergartengesetz halten wir am System des Gratis-Kindergartens
am Vormittag und der sozial gestaffelten Elternbeiträge am
Nachmittag fest. Das bringt Vorteile für Eltern, Kinder und
Gemeinden", kommentiert LH-Stv. Liese Prokop den heutigen Beschluß
der NÖ Landesregierung zur Änderung des NÖ
Kindergartengesetzes.****
46.000 Kinder zwischen 3 und 6 Jahren besuchen in
Niederösterreich Kindergärten. Die Bildungszeit am Vormittag
zwischen 7.00 und 13.00 Uhr ist kostenlos. Die Novelle zum NÖ
Kindergartengesetz tritt am 1. August 1999 in Kraft.
Die wesentlichen Änderungen:
o Zwischen 13.00 und 16.00 Uhr wird der Elternbeitrag max. S
1000,- betragen
o Vor 7.00 und nach 16.00 Uhr dürfen die Gemeinden ein höchstens
kostendeckendes Stundenentgelt für die Betreuung der Kinder im
Kindergarten einheben.
o Für die Verbesserung der Ferienbetreuung im Sommer werden vom
Land 3 Mio. S zur Verfügung gestellt.
o Für die Kosten zusätzlicher Kindergartenhelferinnen erhalten die
Gemeinden 15 Mio. S vom Land.
o Nur Kinder, bei denen zumindest ein Elternteil in der Gemeinde
den Hauptwohnsitz hat, haben Anspruch auf Aufnahme in einen NÖ
Landeskindergarten in dieser Gemeinde.
"Zusammen mit der Erhöhung der Förderung für die
Kinderbetreuung von unter 3jährigen und Schulkindern in
Kinderbetreuungsgruppen, in Horten und bei Tagesmüttern bringt die
Änderung des Kindergartengesetzes nicht nur eine weitere
Verbesserung der Kinderbetreuung in Niederösterreich, es
verbessert auch wesentlich die Chancen der Frauen am
Arbeitsmarkt", so Prokop.
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