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VERKEHRSUNFÄLLE MIT TÖDLICHEM AUSGANG 16 Todesopfer im Straßenverkehr während der vergangenen Woche, davon 10 zum Wochenende

Wien (OTS) - Das Bundesministerium für Inneres gibt für die 47. Woche d. J., vom 16. November bis 22. November 1998 auf Grund der Berichte der Bundesgendarmerie und Bundespolizei über das vorläufige Unfallgeschehen mit tödlichem Ausgang auf dem österreichischen Bundesgebiet - im Vergleich zu den endgültigen Ergebnissen des Vorjahres - folgendes bekannt:

47. Woche 16.11.- 22.11.1998
Zahl der tödlichen Unfälle Zahl der Verkehrstoten Anmerkung 1998 16 16
im Vergleich
1997 20 20

Wochenende 20.11. - 22.11.1998
Zahl der tödlichen Unfälle Zahl der Verkehrstoten Anmerkung 1998 10 10
im Vergleich
1997 12 12

Bei den tödlichen Verkehrsunfällen in der vergangenen Woche verloren 11 PKW-Insassen (davon 7 Lenker), 2 Lkw-Insassen (davon 1 Lenker), 2 Fußgänger und 1 Traktor-Lenker ihr Leben. Als vermutliche Hauptunfallsursachen dieser tödlichen Verkehrsunfälle mußten nicht angepaßte Fahrgeschwindigkeit (6), Vorrangverletzung (2), Unachtsamkeit (1), Ablenkung (1), Fahrfehler Traktorlenker (1) und Fehlverhalten Fußgänger (1) festgestellt werden.

Bei 4 Verkehrsunfällen konnte die Ursache bisher nicht ermittelt werden. 1 Fußgänger kam durch Fremdverschulden ums Leben. Alkoholisierung war bei einem Verkehrsunfall Mitursache. 6 der 16 Verkehrsunfälle mit tödlichem Ausgang waren sogenannte "Alleinunfälle". 3 tödlich verletzte Fahrzeuginsassen waren nicht angegurtet.

Verkehrstote nach Bundesländern
Woche davon am Wochenende
Burgenland 1 1
Kärnten 2 2
Niederösterreich 6 3
Oberösterreich 1 1
Salzburg 2 1
Steiermark 4 2
Tirol - -
Vorarlberg - -
Wien - -
Österreich 16 10

Vom 1. Jänner bis zum 22. November dieses Jahres gab es damit auf dem österreichischen Straßennetz vorläufig 845 Verkehrstote (30-Tages-Fristabgrenzung bis Ende September berücksichtigt), im Vergleichszeitraum des Vorjahres verunglückten nach endgültigen Zahlen 1003 Menschen tödlich.

Anmerkung:

Spikesreifen dürfen in Österreich seit 15. November dieses Jahres bis zum 12. April 1999 verwendet werden und müssen auf allen Rädern, die Kräfte auf die Fahrbahn übertragen, montiert sein. Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr darf damit eine Geschwindigkeit von 80 km/h, auf Autobahnen 100 km/h, nicht überschritten werden. Fahrzeuge die mit Spikesreifen versehen sind, müssen hinten mit einem "Spikeszeichen" gekennzeichnet sein. Das Zeichen ist ganz oder teilweise abzudecken oder zu entfernen, wenn das Fahrzeug nicht mehr mit Spikesreifen ausgestattet ist.

Rückfragen & Kontakt:

BM für Inneres, Abteilung II/19,
Telefon: (+43/1) 53126/4749 -
Telefax: 4713

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