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Stolberger Zink AG: Paragraph 15 WpHG-Mitteilung

Stolberg (ots-Ad hoc-Service) - Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich=

Die Stolberger Zink AG gab auf ihrer Hauptversammlung am 20.11.1998 in Stolberg den Erwerb von vier Telefongesellschaften und damit den Einstieg in das neue Geschäftsfeld Telekommunikation bekannt. Die in Frankfurt/Main, Wien und Zürich angesiedelten Gesellschaften arbeiten mit eigener Vermittlungstechnik und fest gemieteten Standleitungen im Bereich der Festnetztelefonie und Datendienste. Eine weitere Gesellschaft betreibt das Carrier-Geschäft. Weiterhin wurde mitgeteilt, daß eine breitere Streuung des Aktienkapitals der im amtlichen Handel in Franfurt/Main, Düsseldorf und Berlin notierten Stolberger Zink AG geplant ist. Hierzu werden in einem ersten Schritt vom Großaktionär 12,5 % an Vermögensverwaltungen und private Anleger abgegeben.

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