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Stummvoll: Entspannung am Lehrstellenmarkt

Auffangnetz nur in Ausnahmefällen notwendig NAP-Mittel zur Förderung der Vorlehre

Wien (PWK) - "In fünf Bundesländern Österreichs gibt es einen Mangel an ausbildungsfähigen Lehrlingen, ein ausreichendes Angebot an Lehrplätzen und einen durchaus entspannten Lehrstellenmarkt", stellt WKÖ-Generalsekretär Günter Stummvoll angesichts der per Ende Oktober 1998 eingelangten Lehrverträge fest. ****

Österreichweit sind bis Ende Oktober knapp 47.000 Lehrverträge bei den Lehrlingsstellen eingelangt, das bedeutet 52 Prozent aller Jugendlichen des Altersjahrganges 1983, 1997 waren es im Vergleich nur 50 Prozent. "Die aktuellen Lehrvertragszahlen beweisen, daß die Wirtschaft lehrvertragsreifen Jugendlichen ausreichend Lehrplätze zur Verfügung stellt."

Mehr Lehrverträge verzeichnen Wien (+ 0,5 Prozent) und Niederösterreich (+ 0,7 Prozent), nahezu gleich geblieben ist die Anzahl der Lehrverträge in Salzburg, Tirol und Vorarlberg. Ein Minus wurde in der Steiermark (- 4,8 Prozent), im Burgenland (- 4,7 Prozent) und in Oberösterreich (- 4,4 Prozent) registiert. In Kärnten gab es lediglich um 0,7 Prozent weniger Lehrverträge.

"In der öffentlichen Diskussion wird völlig falsch so argumentiert, als ob jeder Jugendliche unabhängig von seinen schulischen Leistungen und Begabungen für eine Lehrausbildung geeignet wäre", bedauert Stummvoll. Viele Jugendliche können aber erst durch Berufsorientierungsmaßnahmen in der Dauer von zwei bis drei Monaten lehrvertragsreif gemacht werden. Für andere, nach derzeitigen Schätzungen sind etwa 4.000 Jugendliche unter Berücksichtigung offener Lehrplätze ohne Lehrstelle, wurde die neue Vorlehre geschaffen.

"Die Wirtschaft verlangt daher zur raschen Umsetzung der Vorlehre, daß Vorlehrverträge ebenso wie Berufsstiftungen und Berufslehrgänge aus NAP-Mitteln förderbar sind", fordert Stummvoll. Ebenso soll der Steuerfreibetrag von öS 20.000,--, wie er für Lehrlinge im ersten Lehrjahr vorgesehen ist, auch für Vorlehrlinge in Anspruch genommen werden können. "Alles andere wäre eine ungerechtfertigte Diskriminierung zu Lasten der Schwächsten, für die diese wichtige Qualifizierungsmöglichkeit geschaffen wurde. Es muß aber auch klargestellt sein, daß die Vorlehre bei Absolvierung ohne Behaltezeit endet. Hier gibt es mißverständliche Formulierungen, welche Betriebe vom Abschluß eines Vorlehrvertrages abhalten können.

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Tel.: 50105/4072

Dr. Georg Piskaty

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