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Prammer zum Konkurs der Rieger Bank: derzeitiger Schutz für unerfahrene Anleger nicht ausreichend!

Wien (OTS) - "Einerseits ein geschicktes Ausnützen von Lücken im Kapitalmarktgesetz, andererseits Mißachtung der bestehenden Verpflichtungen des Wertpapieraufsichtsgesetz und offenkundig betrügerische Handlungen", darin sieht Konsumentenschutzministerin Prammer die Ursachen für die derzeitige prekäre Lage vieler Konsumenten, die Rieger Bank Anleihen gezeichnet haben.

Die von der Rieger Bank begebene Anleihe wurde nämlich von ihr als Daueremission qualifiziert. Laut Kapitalmarktgesetz sind solche Emissionen nicht prospektpflichtig. Das bedeutet im weiteren, das die Ausgabe eines umfangreichen Prospekts und die Kontrolle durch eine weitere Bank oder einen Wirtschaftsprüfer nicht erforderlich war. Auch eine zusätzliche Haftung des Prospektprüfers für die Richtigkeit der Angaben im Prospekt wurde dadurch ausgeschlossen.

Bereits mehrmals forderte das für Konsumentenschutz zuständige Ressort insbesondere eine Reduktion der Ausnahmen im Kapitalmarktgesetz, das neben dem Wertpapieraufsichtsgesetz dem Schutz der Anleger auf dem wegen der niedrigen Sparbuchzinsen florierenden Kapitalmarkt dienen sollte.

"Auch wenn der vergleichsweise sehr hohe Zinssatz einen erfahrenen Kunden vorsichtig gemacht hätte, zeigt sich doch", so Prammer, "daß der derzeitige Schutz für unerfahrene Anleger nicht ausreichend ist." Zwar sei in einem Kurzprospekt auf die Gefahren der Anleihe hingewiesen worden, allerdings wäre dieser Prospekt nach Aussagen vieler Geschädigter erst nach Abgabe der Unterschrift ausgehändigt worden. Die Beratung sei mangelhaft gewesen, die Bestimmungen zur Aufklärung und Kundeninformation nicht eingehalten worden.

"Wenn diese Angaben stimmen, wäre die Diskont Bank jedenfalls schadenersatzpflichtig", meinte Prammer. Allerdings steht die Bank jetzt unter Geschäftsaufsicht und hat auch den Geschäftsbetrieb geschlossen. "Anleger heben nur dann eine realistische Chance auf volle Entschädigung, wenn es der Diskontbank gelingt, den Konkurs zu vermeiden. Andernfalls würde im Konkursverfahren nur eine bestimmte Quote auf jeden Anleger entfallen."

"Wenig Sorgen sollten sich hingegen jene Konsumenten machen, die bei der Diskont Bank ein Konto haben", beruhigte Prammer, "die Einlagen sind durch die gesetzlich verpflichtenden Sicherungssysteme der Fachverbände der Banken bis zu einem Höchstbetrag von 260.000,-- ATS pro Einleger gesichert." Darüber hinausgehende Forderungen würden im Fall eines Konkurses allerdings wieder nur quotenmäßig befriedigt werden.

"Die österreichische Rechtslage trägt der mangelnden Erfahrung des durchschnittlichen Privatanlegers noch nicht ausreichend Rechnung", resümierte die Konsumentenschutzministerin.

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Verbraucherschutz
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Tel.: 01/711 72/4621

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