ARBÖ: NoVA-Befreiung für Oldtimer
Historische Kraftfahrzeuge als Steuergewinner
Wien (ARBÖ) - Besitzer eines Oldtimers, der erstmalig in Österreich zugelassen wird, sind von der Normverbrauchsabgabe (NoVA) befreit. Auf diesen selbst in der Sammler-Szene
historischer Kraftfahrzeuge noch wenig bekannten Umstand, macht
der ARBÖ aufmerksam.
Der Oldie-Import solcher Fahrzeuge (ein- oder mehrspurig) kommt somit um bis zu 16 Prozent billiger. Maßgeblich ist in diesem Zusammenhang laut ARBÖ vor allem Abschnitt XXI Kapitel 97 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, der sich mit Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten beschäftigt.
"Kraftfahrzeuge in ihrem Originalzustand - ohne wesentliche Änderungen (...) -, die 30 Jahre oder älter sind und einem nicht mehr hergestellten Modell oder Typ entsprechen", "alle Kraftfahrzeuge, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, auch in nicht fahrbereitem Zustand", "Kraftfahrzeuge, die unabhängig von ihrem Baujahr nachweislich bei einem geschichtlichen Ereignis benutzt wurden" und "Rennkraftfahrzeuge, die (...) sportliche Erfolge errungen haben" zitiert Dipl.-Ing. Diether Wlaka, Experte für historische Kraftfahrzeuge beim ARBÖ, die zolltarifarischen Voraussetzungen für die NoVA-Befreiung.
"Für einen 30 alten VW Käfer gilt aufgrund der hohen Stückzahl die Abgabenbefreiung aber nicht" warnt der ARBÖ-Experte. Ein weiteres finanzielles Zuckerl ist die Reduktion und somit
Halbierung des Umsatzsteuersatzes auf 10 Prozent bei historischen Fahrzeugen, die aus Staaten importiert werden, die nicht der EU angehören.
Rückfragen & Kontakt:
Tel.: (01) 89121-0
e-mail: