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Stummvoll zu Mineralrohstoffgesetz: "Arbeitsplätze sichern!"

Wirtschaftskammer und Gewerkschaften verlangen sinnvolle Änderungen, um negative Konsequenzen zu verhindern

Wien (PWK) - "Morgen, am 27. 10. 1998, beginnt der
parlamentarische Wirtschaftsausschuß die Beratungen über den Entwurf des neuen Mineralrohstoffgesetzes. Ich appelliere an alle Parteien, bei der Neuregelung der Sand-, Kies- und Schottergewinnung bestehende Arbeitsplätze und Betriebe nicht zu gefährden und das für Bauwirtschaft, Industrie und Gewerbe notwendige inländische Angebot an mineralischen Rohstoffen nicht künstlich zu verknappen und zu verteuern". ****

Günter Stummvoll, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, ist wie der Fachverband der Stein- und keramischen Industrie und die Gewerkschaften Bau-Holz und Privatangestellte der festen Überzeugung, daß die geplanten Änderungen auf Sicht rund 82 der bestehenden Abbaubetriebe und damit bis zu 20.000 Jobs in ihrer Existenz bedroht sind: "Es kann sicher nicht sein, sehenden Auges ein Gesetz zu beschließen, daß die Arbeitsplatzsituation massiv beeinträchtigt. Eine solche Vorgangsweise führt den ganzen Nationalen Aktionsplan für Beschäftigung ad absurdum und ist für die Bürgerinnen und Bürger unverständlich."

Größte Bedenken äußert Stummvoll zu den vorgesehenen starren Regelungen der Abbauverbotszonen und zum Übergang der Zuständigkeit für den Kies- und Schotterabbau auf Bezirksverwaltungsbehörde und Landeshauptmann. So sollte die 300 Meter-Abbauverbotszone auch dann unterschritten werden können, wenn örtliche und topographische Verhältnisse es zulassen bzw. wenn durch besondere Schutzvorkehrungen die Belästigungen abgestellt werden. Und die Übertragung der Zuständigkeit auf Bezirksverwaltungsbehörden und Landeshauptleute schon mit 1. Jänner 1999 bringe riesige Probleme bei allen laufenden Genehmigungsverfahren und der Neuorganisation der Behörden. Stummvoll: "Die Bezirkshauptmannschaften sind weder personell noch finanziell auf diese überfallsartige Zuständigkeitsübertragung eingestellt. Sinnvoller ist es, die Zuständigkeiten von den Berghauptmannschaften auf die Bezirksbehörden erst mit 1. 1. 2000 zu übertragen, damit eine vernünftige Vorbereitung möglich ist."

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Carl Hennrich
Tel: 50105/DW 3531

FV Stein- und keramische Industrie

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