• 20.10.1998, 12:54:03
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  • OTS0178

NÖ Kindergartengesetz wird novelliert

Verbesserungen für Eltern, Kinder und Gemeinden

St.Pölten (NLK) - Das NÖ Kindergartengesetz aus dem Jahr 1996 wird
novelliert: Es bringt zahlreiche organisatorische und bürokratische
Verbesserungen für Eltern, Kinder und Gemeinden. "Die
Vormittagsbetreuung von 7 bis 13 Uhr ist nach wie vor kostenlos, von
13 bis 16 Uhr werden sozial gestaffelt bis zu 1.000 Schilling
verlangt und von 16 bis 17 Uhr müssen die Eltern nicht mehr wie
bisher verpflichtend bis zu 500 Schilling bezahlen. Die Gemeinden
werden nach Bedarf nur mehr einen kostendeckenden Betrag verlangen",
erläuterte Landesrätin Traude Votruba heute die wesentliche Neuerung.
Außerdem müsse ein Kind in den Kindergarten aufgenommen werden, wenn
mindestens ein Elternteil den Hauptwohnsitz in der
Kindergarten-Gemeinde habe. Votruba erinnerte außerdem daran, daß ab
drei Kindern eine Nachmittagsbetreuung im Kindergarten gewährleistet
ist. Auch in den Sommermonaten Juli und August wird künftig eine
Betreuung im Kindergarten möglich sein. Dafür stellt das Land
zusätzlich drei Millionen Schilling ab dem Jahr 2000 zur Verfügung.

Das Land wird den Gemeinden unter die Arme greifen, in dem die
Mehrkosten für die längeren Öffnungszeiten und für die
Kindergartenhelferinnen abgegolten werden. Dafür gibt es zusätzlich
15 Millionen Schilling. Ab dem 13. Kind wird außerdem eine zweite
Betreuungsperson eingesetzt. Insgesamt werden in den
niederösterreichischen Kindergärten rund 46.000 Kinder betreut. Das
neue Gesetz soll im heurigen Dezember beschlossen werden und am 1.
September 1999 in Kraft treten.

Der Klubobmann der NÖ-VP, Dr. Ernst Strasser, hielt fest, daß
Niederösterreich das Familienland Nummer eins sei. In
Niederösterreich würden die Eltern durchschnittlich 850 Schilling für
die Nachmittagsbetreuung bezahlen, das sei immer noch wesentlich
günstiger als beispielsweise in Wien, wo bis zu 3.000 Schilling
verlangt würden. Auch für Klubobmann der NÖ-SP, Anton Koczur, kommt
das neue Kindergartengesetz den Wünschen der Eltern und Gemeinden
entgegen. Vor allem die Frauen würden von dieser Flexibilität
profitieren.

Rückfragehinweis: Niederösterreichische Landesregierung

Pressestelle
Tel.: 02742/200/2172

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