• 19.10.1998, 20:32:32
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  • OTS0250

KV-Partner einig über Bildungskarenz,Teilzeitarbeit und Pensionen

Aus- und Weiterbildung soll forciert werden Erstmals Vereinbarung über Telearbeit für Angestellte

Wien (Pwk) - Mit einer gemeinsamen Erklärung zur Bildungskarenz
haben die Kollektivvertrags-Partner in der Metall- und
Elektroindustrie ein deutliches Zeichen zur Aus- und Weiterbildung
gesetzt. Die Maßnahme der Bildungskarenz wurde im Zuge des Nationalen
Aktionsplanes für Beschäftigung der Bundesregierung entwickelt.
Dadurch erhalten grundsätzlich alle ArbeitnehmerInnen Aus- und
Weiterbildungsmöglichkeiten. Die Bildungskarenz kann bis zu einem
Jahr in Anspruch genommen werden. ****

Grundlage für die betriebliche Umsetzung soll eine
Betriebsvereinbarung sein. Dabei geben die KV-Partner konkrete
Qualitätskriterien vor. So sollen die Bildungsmaßnahmen möglichst mit
den Unternehmenszielen übereinstimmen und gleichzeitig mit dem
Bildungs- und Qualifikationsinteresse der Arbeitnehmer konform gehen.
Mit der Bildungskarenz können auch die Chancen zum beruflichen
Wiedereinstieg genutzt werden.

Für die Industrieangestellten der Globalrunde gilt ab 1. November
1998 erstmals auch eine Vereinbarung über Telearbeit. Die KV-Partner
schlagen bei Telearbeit grundsätzlich den Abschluß einer
Betriebsvereinbarung vor. Geregelt sollen dabei insbesondere die
Bereiche Arbeitsstätte, Arbeitszeit, Arbeitsmittel, allfällige
Aufwandserstattungen, Kontakt zum Betrieb, Haftungsregelung und
Beendingung der Telearbeit werden. Kommt es zu keiner
Betriebsvereinbarung, dann müssen im Einzeldienstvertrag diese
Qualitätskriterien erfüllt sein. Dafür wird von den KV-Partnern ein
ergänzter Dienstzettel erarbeitet.

Die KV-Partner anerkennen die Möglichkeit der Nutzung betrieblicher
Systeme einer zusätzlichen Absicherung für die Altersversorgung. Eine
der möglichen Formen der Unterstützung durch die KV-Partner stellt
die Schaffung einer Option im Rahmen der Lohn- und
Gehaltsverhandlungen dar. Gleichzeitig wird jedoch festgestellt, daß
zum gegenwärtigen Zeitpunkt die gesetzlichen Grundlagen insbesondere
auf dem Steuerrecht für eine derartige Regelung noch nicht
ausreichen, sodaß in der heurigen Lohn- und Gehaltsrunde keine Lösung
gefunden werden konnte. Die KV-Partner werden das Thema aber weiter
verfolgen.
(Schluß) MH

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | PWK/PWK

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