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Schender: Wer den Schaden hat ...

Wien (OTS) - Beim Überfahren eines auf der Westautobahn
liegenden sogenannten "Haberkornhutes" entstand bei dem von einem Wiener gelenkten PKW relativ schwerer Sachschaden. Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten, in deren Bereich dieser Verkehrsunfall geschehen war, bestrafte den Autofahrer in völliger Verkennung der Rechtslage wegen Fahrerflucht und erst das Einschreiten von Volksanwalt Schender bewirkte die Aufhebung
dieser rechtswidrigen Bestrafung. ****

Ein Haberkornhut, das ist ein meist rot-weiß gestreifter, zu Markierungs- und Sicherungszwecken verwendeter Kegel aus
Kunststoff, befand sich aus nicht näher geklärten Umständen auf der Westautobahn im Bereich Amstetten, als ein Wiener Autofahrer diesen Gegenstand zu spät bemerkte und über ihn darüberfuhr. Das Fahrzeug wurde beschädigt, blieb aber noch fahrbereit. Der Autofahrer gab diesen, kurz nach Mitternacht erfolgten Vorfall der Autobahnmeisterei über Notrufsäule sofort bekannt und setzte sich mit der Autobahnmeisterei am Vormittag desselben Tages nochmals telefonisch in Verbindung. Weiters meldete er diesen Unfall sodann auch in einem Wiener Polizeiwachzimmer.

Die Bezirkshauptmannschaft Amstetten bestrafte daraufhin den Autofahrer mit S 1.000,--, weil er die Beschädigung einer "Einrichtung zur Regelung und Sicherung des Verkehrs" nicht rechtzeitig gemeldet hätte. Nach Erhebung eines Einspruches gegen diese Strafverfügung führte die Behörde umfangreiche Erhebungen hinsichtlich des Inhaltes und des Zeitpunktes der mit der Autobahnmeisterei geführten Telefonate durch, unterließ es jedoch vollständig, die elementarsten Voraussetzungen für eine derartige Bestrafung zu ermitteln. So fand sich bei Prüfung des gesamten Verfahrens durch Volksanwalt Horst Schender nicht der geringste Hinweis dafür, welchem Zweck der Haberkornhut tatsächlich gedient hat, werden doch derartige Gegenstände nicht ausschließlich von der Autobahnmeisterei und auch nicht ausschließlich im Straßenverkehr verwendet. Weiters verschwendete die Behörde keinen Gedanken darüber, ob dieser Haberkornhut, der ja üblicherweise aus elastischem Material hergestellt wird, überhaupt beschädigt worden sei.

Da die Meldepflicht, für deren angebliche Verletzung die Strafe verhängt worden war, nur bei erwiesener Beschädigung eines anderen Gegenstandes als des eigenen Fahrzeuges gegeben ist, hat das Amt
der Niederösterreichischen Landesregierung als Aufsichtsbehörde die Anregung von Volksanwalt Horst Schender aufgegriffen und diese offenkundig rechtswidrige Bestrafung mittels Bescheid aufgehoben.

Volksanwalt Schender äußert sich besorgt darüber, daß eine derart klare Rechtsverletzung von der Behörde selbst gar nicht erkannt worden ist, sondern erst des Einschreitens der Aufsichtsbehörde bedurft hatte.

Rückfragen & Kontakt:

VA Horst Schender
Singerstraße 17
1015 Wien
Tel.: (01) 515 05/121

Volksanwaltschaft

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