• 04.09.1998, 11:02:54
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AK fordert wirksameren Datenschutz=

Wien (OTS) - Einen "Datenschutzanwalt" zum besseren Schutz der
Konsumenten vor Verletzungen des Datenschutzes fordert die AK.
Praktisch von jedem Menschen sind Daten gespeichert und werden
weitergegeben, ohne daß die meisten Betroffenen davon wissen. Die
neuen EU-Richtlinien bringen zwar Verbesserungen, aber es hapert
bei der Durchsetzung, kritisieren die AK Konsumentenschützer. ****

Bis spätestens Oktober dieses Jahres muß Österreich seine
Datenschutzbestimmungen an das EU-Recht anpassen. Zu bezweifeln
ist ob die neuen Bestimmungen etwas daran ändern können, daß
Datenschutz von den österreichischen Unternehmern nicht allzu
ernst genommen wird: Immer mehr Betriebe legen detaillierte
Datenbanken von ihren Kunden an. Bei Gewinnspielen, für
Kundenkarten oder beim Besuch einer Internet-Homepage sind die
Konsumenten meist gern bereit, ein Stück ihrer persönlichen
Identität preiszugeben. Unbewußt verlieren die Kunden so die
Kontrolle über die weitere Verwendung ihrer Daten. Zudem steigt
der Druck der Handelsbetriebe aber auch der Banken und
Versicherungen, sogenannte "freiwillige Selbstauskünfte" zu geben.
Wer nicht auskunftswillig ist, wird als Kunde häufig abgelehnt.

Die sensiblen Information der diversen Datenbanken werden aber
nicht nur für Marketingzwecke verwendet. Mit der Weitergabe der
Daten läßt sich auch ein gutes Geschäft machen. Mißachtet wird
dabei, daß für die Weitergabe laut Gesetz die Zustimmung der
Betroffenen notwendig ist.

Verbesserungen im Bereich Datenschutz soll die Übernahme der EU-
Richtlinien bringen. Diese sehen vor, daß Daten nur dann
verarbeitet werden dürfen wenn die Betroffenen darüber informiert
werden. Ist der Aufwand jedoch unverhältnismäßig groß kann die
Kontaktierung der Konsumenten entfallen. Heikle Daten, wie zum
Beispiel der Kontostand oder Gesundheitsdaten dürfen nur nach
Prüfung durch die Datenschutzkommission verarbeitet werden.
Elektronisch verarbeitete und handschriftliche Daten sind künftig
gleich zu behandeln. Davor konnte man die Datenschutzbestimmungen
durch das handschriftliche Anlegen von Akten und Karteien umgehen.

Zahnlose Bestimmungen:
Die AK Konsumentenschützer befürchten jedoch, daß die neuen
Datenschutzbestimmungen ohne einen unmittelbaren Sanktionsdruck
zahnlos bleiben werden. Das Problem ortet die Arbeiterkammer beim
unzureichenden Rechtsschutzangebot. Dazu gehört, daß von privaten
Betrieben gesammelte Daten nur auf Grund eines Urteils eines
Landesgerichtes berichtigt oder gelöscht werden müssen. Der dort
bestehende Anwaltszwang und die entstehenden Verfahrenskosten
werden weiterhin viele Konsumenten abschrecken sich gegen
Datenschutzverletzungen zur Wehr zu setzten.

Die Durchsetzung der geltenden Bestimmungen muß bedeutend
einfacher und billiger werden, fordert die AK. Zur Entlastung der
bestehenden Datenschutzkommission soll eine unabhängige
Datenschutzanwaltschaft eingerichtet werden. Deren Aufgabe soll es
sein die Konsumenten kostenlos zu beraten und in Konfliktfällen zu
unterstützen.

Rückfragehinweis: AK Wien

Presse Dagmar Hemmer
Tel.: (01) 501 65-2677

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | AKW/AKW

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