• 07.08.1998, 13:31:49
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  • OTS0144

Lieferprotokoll und Ohrmarkennummer geben eindeutig Auskunft über die Identität des Einzeltieres und damit über die Herkunft.

"Rindfleisch-Etikettierungsverordnung" gibt dem Konsumenten Hilfestellung"

Wien (OTS) - "Es gilt ein Mißverständnis aufzuklären", sagt
AMA-Vorstandsvorsitzender Josef Plank. "Wir wissen und wußten auch
bereits 1996, entgegen einigen Falschmeldungen immer, woher die
Rinder stammen, die in Österreich geschlachtet werden". Jeder
Schlachthof, der Lebendtiere zur Schlachtung übernimmt, führt ein
genaues Lieferprotokoll. In diesem steht, welcher Landwirt oder
Viehhändler wann welches Tier abgeliefert hat. Dies geschieht anhand
der Ohrmarken, die beim Tier angebracht sind. Bei der Schlachtung
wird dann der Schlachtkörper mit einer Schlachtnummer versehen, die
wiederum einen Rückschluß auf das gelieferte Tier zuläßt.

Wenn der Schlachtkörper in Hälften und dann wiederum in Vierteln
zerlegt wird, wird die Schlachtnummer ebenfalls weitergegeben.
Diese kann entweder als Stempel oder als Klebeetikett angebracht
werden.

Nebenbei versieht der, bei jeder Schlachtung anwesende Tierarzt
den Schlachtkörper mit einem Genußtauglichkeitsstempel und der
unabhängige Klassifizierungsdienst stellt Identität und Gewicht fest
und protokolliert die maßgeblichen Informationen.

Abschließend wird noch ein Stempel aufgebracht, der Auskunft über
das Land in dem sich der Schlachthof befindet sowie über den
Schlachthof selbst, gibt.

"Woher sollten wir sonst wissen, welche Landwirte oder Viehhändler
im Jahr 1996 ihre Tiere zur Schlachtung geliefert haben", meint
Plank.

Nicht zu verwechseln sei dieses gut funktionierende
Herkunftssicherungssystem mit der seit 1. Juli in Kraft gesetzten
"Rindfleisch-Kennzeichnungsverordnung". "Dies ist ein System, welches
in erster Linie dem Konsumenten dient. Dieser kann anhand eines
Einlegeetiketts, das sogar an verpackten, vorgeschnittenen Schnitzeln
angebracht sein muß, klar erkennen, von welchem Landwirt das Fleisch
stammt.

"Mit diesem System ist nun auch das letzte Kettenglied eingefügt
worden - der Kreislauf der Herkunfssicherung bei der
Fleischvermarktung geht jetzt bis zum Konsumenten, so Plank.#

Kein Geschäft - Lebensmittelhandel oder Gewerbebetrieb - darf laut
dieser EU-Verordnung eine Herkunftsangabe zu seinem Rindfleisch
machen, wenn es nicht ein lizensiertes Herkunfssicherungssystem
angeben kann. So ist es verboten zu sagen: "Mein Rindfleisch stammt
aus Österreich", wenn man dies nicht genehmigt beweisen kann.

"Abschließend möchte ich nocheinmal betonen, daß diese
"Rindfleisch-Etikettierungsverordnung" in keinem Zusammenhang mit der
eindeutigen Identifikation des Lieferanten an einen Schlachthof
steht", so Plank.

Rückfragehinweis: AMA, Mag. Christoph Edelmann,
Öffentlichkeitsarbeit, Tel: 01/33151-404, Mobil: 0664/301 02 11

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | NEF/OTS

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