LesBiSchwule Mahnwache in Stadtschlaining Am Freitag, den 24. Juli 1998, von 12 bis 13 Uhr am Rochusplatz
Wien (OTS) - Internationale Jugendgruppen und Österreichs Lesben-und Schwulenbewegung demonstrieren - anläßlich der Tagung der EU-GesundheitsministerInnen - erstmals im Burgenland für LesBiSchwuleMenschenrechte.
Vergangenen Freitag hat der Nationalrat erneut die Abschaffung des menschenrechtswidrigen § 209 StGB (erhöhtes Mindestalter (und damit partielles Sexualverbot) für junge schwule Männer von 14 bis 18 Jahren) abgelehnt. Damit hat Österreich als eines von ganz wenigen Staaten Europas immer noch eine Sonderstrafnorm gegen schwule Männerim Strafrecht - und es ist bei weitem die härteste in ganz Europa. Erstens als Offizialdelikt (der Staatsanwalt muß anklagen). Zweitens mit einer Strafdrohung von sechs Monaten bis fünf Jahre. Für freiwillige Liebesbeziehungen. (Denn Gewalt und Mißbrauch von Autoritätsverhältnissen werden nach den §§ 201, 202, 205 und 212 geahndet).
Junge schwule Männer unter siebenfach höherer Suizidgefährdung
Vor allem betroffen durch diese Menschenrechtsverletzung sind junge schwule Männer, denen durch die Strafdrohung des Staates ein unbeschwertes Coming-Out unmöglich gemacht wird und die sich ständig fürchten müssen, daß ihretwegen womöglich der Über-19-jährige Partner verhaftet, vor Gericht gestellt und zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt wird. Laut einer Untersuchung der University of Minnesota sind schwule Jugendliche einem siebenfach höherem Suizidrisiko ausgesetzt, und zwar nicht wegen ihrer sexuellen Orientierung, sondern weil sie sich ,,anderes fühlen als andere Jugendliche", keine Rollenbilder haben, keine Ansprechpartner, mit der Homophobie vor allem am Land und in den Kleinstädten nicht zurechtkommen.
Diskriminierung verstärkt das Gefühl von Bedrohung und Isolation
Das Strafrecht als härteste Drohung des Staates, aber auch der ständige Druck seitens Politik und Medien, Stammtisch und Arbeitswelt,Kegelklub und Straße, die allesamt immer wieder Mißbrauch und Homosexualität in einen Kontext bringen, fördern unter allen schwulen Männer und lesbischen Frauen das Gefühl des Ausgeschlossenseins und bewirken oft schwere Depressionen.
Kein Pflegeurlaub und kein Besuchsrecht für lesbische und schwule Paare
Die Rechtlosigkeit von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften tritt vor allem im Gesund-heitswesen drastisch zu Tage: Selbst nach 30 Jahrendes Zusammenlebens gelten Lesben und Schwule im Spitalswesen immer noch als Fremde, manchmal entscheiden Eltern oder Geschwister, die ihren Sohn oder Bruder hinausgeworfen haben, dann wenn er im Koma liegt überseine Behandlung. Anspruch auf Pflegeurlaub haben lesbische und schwule Partner auch immer noch nicht.
Wir fordern: LesBiSchwule Menschenrechte endlich auch in Österreich.Jetzt.
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