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Kommissar Fischler stellt neues Logo für von der EU geschützte Spezialitäten vor

Brüssel (OTS) - Produkte mit geschützten Herkunftsbezeichnungen werden zukünftig an einem gemeinsamen Logo zu erkennen sein. Das von der EU-Kommission beschlossene Logo stellt "zugleich eine Garantie für den Konsumenten und ein interessantes Marketinginstrument für die Produzenten" dar, wie Kommissar Fischler heute bei der Präsentation des neuen Zeichens erklärte. Rund 500 bisher eingetragene europäische Produktedürfen das Logo führen, elf davon kommen aus Österreich.

Ob Waldviertler Graumohn, Nürnberger Lebkuchen oder Prosciutto diParma, viele regionalspezifische Produkte in der EU weisen Eigenschaften und besondere Qualitäten auf, die ihnen einen Ruf weit über ihre Herkunftsregion hinaus verschafft haben. "Die Vermarktung spezifischer Produkte kann ein grober Gewinn für die ländlichen Gemeinden sein. Mit dem neuen Logo sollen die Produzenten von typischen Produkten die Möglichkeit bekommen, das Bewußtsein beim Konsumenten über die Besonderheit dieser Produkte zu erhöhen", so Kommissar Fischler.

Das neue Logo -eine blaugelbe Sonne, die die EU-Sterne und eine graphische Darstellung von Ackerfurchen umschliebt- soll auf den besonderen Zusammenhang des Endproduktes mit seinem Ursprung hinweisen. Die elf österreichischen Produkte die bisher dieses Logo tragen dürfen: Tiroler Speck, Tiroler Graukäse, Gailtaler Almkäse, Tiroler Bergkäse, Vorarlberger Alpkäse, Vorarlberger Bergkäse, TirolerAlmkäse/Alpkäse, Steirisches Kürbiskernöl, Wachauer Marille, Marchfeldspargel und Waldviertler Graumohn. Ein Antrag für Waldviertler Hafer wird zur Zeit geprüft.

Spezialitäten, die einen Ruf über ihre Herkunftsregion hinauserlangen, sind oft Imitationen von Herstellern außerhalb der Region ausgesetzt. Die seit 1992 bestehenden Regelung zum Schutz von Herkunfts- und Ursprungsbezeichnungen soll regionale Hersteller vor unlauterem Wettbewerb schützen und gleichzeitig dem Konsumenten Sicherheit über die Produktherkunft gewähren. Auf der Produktliste, die von der EU-Kommission ständig ergänzt wird, finden sich vor allem Käsesorten, Fleischprodukte, Obst- und Gemüsesorten sowie etwa diverse Öle und Honig.

Das EU-Recht schützt zwei Arten von Herkunftsbezeichnungen: Eine geschützte Ursprungsbezeichnung kann ein für eine Regionspezifisches Produkt tragen, dessen Qualität oder Eigenschaften auf den Ursprung in einem bestimmten geographischen Umfeld zurückzuführen sind. Sowohl die Herstellung der Rohmaterialen als auch die Verarbeitung müssen dabei in der bezeichneten Region erfolgen. Eine geschützte geographische Angabe kann dagegen auch ein Produkt tragen, dessen Rohmaterialen nicht ausschließlich aus der Region kommen.

Rückfragen & Kontakt:

Kabinett Fischler, Gregor Kreuzhuber 00322/2966565
Homepage: http://europa.eu.int/en/comm/dg06/com/htmfiles/welcome.htm
e-mail: kabinett-fischler@cab.cec.be

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