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Minderjährige Verbrechensopfer brauchen mehr als Beratung

Forderungen der Kinder- und Jugendanwaltschaft

Wien (OTS) - Für minderjährige Opfer von (sexueller) Gewalt ist eine erste anwaltschaftliche Beratung nicht ausreichend. Diese Personen brauchen zur Geltendmachung ihrer Ansprüche gegen den Täter/die Täterin eine Vertretung im Straf- und Zivilprozeß. Die wenigsten solcher Opfer verfügen aber über ausreichende Mittel zur Bezahlung der Rechtsanwaltskosten (welches Kind hat schon
Vermögen, von einem eigenem Einkommen ganz zu schweigen).****

Da die TäterInnen oft genug aus der eigenen Familie kommen, die deswegen meist kein Interesse an einer Strafverfolgung hat, werden die Kosten auch von sonst niemandem übernommen. Der einzige Ausweg wäre ein Anspruch auf Verfahrenshilfe, wie ihn aber im Strafverfahren derzeit nur die TäterInnen haben, nicht aber die Opfer.

Entsprechende Gesetzesentwürfe wurden zwar vor kurzem erarbeitet, eine Umsetzung kann aber noch Jahre dauern. Auf Initiative der Kinder- und Jugendanwaltschaften von Steiermark und Kärnten haben sich daher in diesen Bundesländern die Rechtsanwaltskammern bereit erklärt, Kinder und Jugendliche, die von den Jugendwohlfahrtsbehörden oder der Kinder- und Jugendanwaltschaft vermittelt werden, kostenfrei zu vertreten. In Wien sind entsprechende Versuche der Kinder- und
Jugendanwaltschaft erfolglos geblieben bzw. wurde eine Anfrage vom Herbst des Vorjahres trotz schriftlicher Nachfrage bisher nicht beantwortet! Es existiert lediglich seit einigen Monaten ein von TherapeutInnen geleitetes (auf zwei Jahre finanziell
abgesichertes) Projekt zur Prozeßbegleitung in dessen Rahmen auch RechtsanwältInnen zur Vertretung der Opfer vor Gericht aus Mitteln diverser Bundesministerien bezahlt werden. Der Bedarf an
kompetenter Vertretung ist jedoch ein ungleich höherer, da sonst auch die Kosten notwendiger Therapien an den Opfern "hängen bleiben" oder Therapien mangels ausreichender Mittel überhaupt unterbleiben müssen. Es wird daher dringend an die Rechtsanwaltskammer Wien appelliert sich umgehend den Vorbildern
in der Steiermark und Kärnten anzuschließen und rasch ein entsprechendes Angebot durch engagierte Mitglieder der Kammer zu offerieren.

Rückfragen & Kontakt:

Dr.Marion GEBHART
Tel: (01) 1708

Kinder- & Jugendanwaltschaft Wien

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