Standpunkt des ÖKV zum Thema "AltenfachbetreuerInnen"
Wien (OTS) - Stellungnahme zu den Vorwürfen einiger
Landespolitiker (Tirol, Oberösterreich), daß die Ausgrenzung der Altenfachbetreuer die Situation des diplomierten Pflegepersonals verbessern soll.
Grundsätzliches
Für die Ausbildung lt. Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, Pflegehilfe) ist das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales zuständig. Die Ausbildung für Altenfachbetreuung geschieht im Auftrag des Bundesministeriums für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten.
Die Altenfachbetreuung ist in vier Bundesländern (Steiermark, Niederösterreich, Oberösterreich, Wien) durch Landesgesetzgebung geregelt; jene fünf Bundesländer, in denen die Altenfachbetreuung nicht geregelt ist, wünschen das auch in Zukunft nicht. Jedoch werden in allen Bundesländern Ausbildungen für Altenfachbetreuer oder Altenhelfer - meist in Kombination mit Pflegehilfe - angeboten.
Daher unterstehen die Altenfachbetreuer dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz dann, wenn sie auch eine Ausbildung in Pflegehilfe erhalten bzw. diese integriert ist.
Altenfachbetreuer sind zur Betreuung gesunder alter Menschen berechtigt (vgl. GuKG § 3, Zahl 1). Nur in einer Kombinationsausbildung Altenfachbetreuer / Pflegehelfer sind sie aufgrund des Berufsbildes der Pflegehilfe berechtigt, pflegerische Handlungen durchzuführen.
Zum Initiativantrag Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes / Kompetenzausweitung der Pflegehilfe
80 % der hilfs- und pflegebedürftigen Menschen werden zu Hause versorgt. Sowohl im Krankenhaus, im Pflegeheim als auch im extramuralen Bereich ist eine Zunahme der Pflegeabhängigkeit und des Schweregrades der Pflegebedürftigkeit bei den zu betreuenden Personen feststellbar. Bei den Wechselfällen des Pflegealltags kann nie vorausgesagt werden, ob Pflegehilfen mit 800 Stunden theoretischer Ausbildung ohne Aufsicht in der Lage sind, den Gesundheitszustand der ihnen anvertrauten Patienten / Klienten zu beurteilen, und bei Bedarf die entsprechende Hilfe herbeiholen können.
Der Österreichische Krankenpflegeverband widerspricht eindeutig den Forderungen einiger Landespolitiker, daß alte Menschen Betreuung und nicht Pflege brauchen. Es erhöht sich dadurch das Risiko für die Patienten / Klienten, nicht die entsprechende Pflege zu erhalten und im Falle einer Kompetenzaufwertung für die Pflegehilfe das berufliche Risiko der Mitarbeiter dieser Berufsgruppe.
Das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz sieht vor, daß die Pflegehilfe bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen nur nach Anordnung und unter Aufsicht von Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege, im Rahmen des von der Diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegeperson vorgegebenen Pflegeprozesses tätig werden (vgl. § 14 GuKG).
Die Definitionen in den betreffenden Berufsbildern unterstreichen dieses Zusammenwirken des gehobenen Dienstes für die Gesundheits- und Krankenpflege mit der Pflegehilfe.
Es ist nicht im Sinne des Österreichischen Krankenpflegeverbandes, Berufsgruppen auszugrenzen. Vielmehr wollen wir die Sicherheit in der pflegerischen Versorgung durch entsprechend qualifiziertes und gesetzlich anerkanntes Pflegepersonal gewährleistet sehen. Deshalb fordert der ÖKV, daß eine ausreichende Pflegeversorgung der pflege-und hilfsbedürftigen Menschen in den Pflegeheimen und im extramuralen Bereich und im öffentlichen Gesundheitsdienst neben der Pflegehilfe und den Altenfachbetreuern genügend Dienstposten für diplomiertes Pflegepersonal geschaffen werden.
Vorkommnisse wie in Lainz dürfen nie wieder passieren. Pflegefehler, die aus falsch verstandenen Sparmaßnahmen resultieren, verteuern das Gesundheitssystem beträchtlich (Krankenhausaufenthalte und langwierige Rehabilitationsmaßnahmen sind die - kostspielige -Folge).
Ein Standpunkt. des Österreichischen Krankenpflegeverbandes
Eva Kürzl, Präsidentin
Tel. 01/478 27 10
Rückfragen & Kontakt:
Harald Verworner,
tunc PR,
Tel.: 01/470 02 64