Rückerstattung von AF-Mitteln: Höchstgericht entscheidet pro WKÖ
Stummvoll: Massiver Reformschub in der Wirtschaftskammer
Wien (PWK) - Günter Stummvoll, Generalsekretär der Wirtschaftskammer Österreich, betonte in seiner Rede am Kammertag, daß es im vergangenen halben Jahr gelungen sei, die rechtlichen und finanziellen Grundpfeiler der Wirtschaftskammerorganisation sicherzustellen und zu reformieren. ****
Er verwies auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes vom 15. Juni 1998, wo in der Auseinandersetzung über die früheren Außenhandelsförderungsbeiträge zwischen dem Finanzministerium und der Klägerin Wirtschaftskammer Österreich erkannt wird: "Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, der klagenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters den Betrag von S 4,532.632,17 samt 4 % Zinsen seit 1. Dezember 1996 sowie die mit S 32.880 bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen". Mit diesem Erkenntnis in einem "Musterprozeß" zur Rechtsfindung ist klargestellt, daß der Bund keinen Anspruch hat, die laufend einzuhebenden Kammerumlagen einzubehalten und gegen angebliche Forderungen aus dem Titel Außenhandelsforderungsbeitrag gegenzurechnen. Dazu heißt es im Urteil des Höchstgerichts: "Die vom Bund gegenüber der klagenden Partei geltend gemachte (Gegen)Forderung kann also de lege lata für sich nicht mit einer Klage nach Art. 137 B-VG geltend gemacht werden. Selbst wenn, wie das im Verfahren vorgebracht wurde, zur Entscheidung über den vom Bund als Gegenforderung geltend gemachten Anspruch weder die ordentlichen Gerichte noch die Verwaltungsbehörden zuständig sein sollten, könnte dies eine andere Interpretation des Art. 137 B-VG nicht bewirken. (...) eine in diesem System allenfalls bestehende Rechtsschutzlücke zu schließen, wäre Sache des zuständigen Gesetzgebers. Da die vom Bund geltend gemachte (Gegen)Forderung somit nicht Gegenstand einer Klage nach Art. 137 B-VG sein könnte, mußte der Einwendung des Bundes der Erfolg versagt bleiben. Dem Klagebegehren war daher stattzugeben."
Und zur Klage der Wirtschaftskammer sagt der Verfassungsgerichtshof: "Die Klage ist zulässig. Mit ihr wird ein vermögenswerter Anspruch gegen den Bund erhoben. Es wird begehrt, der Bund möge die von den Abgabenbehörden des Bundes für einen bestimmten Zeitraum eingehobenen Kammerumlagen gemäß 57 Abs. 6 HKG der Bundeskammer überweisen. Es ist im Verfahren nicht bestritten worden, daß über dieses Begehren weder im ordentlichen Rechtsweg noch durch Bescheid einer Verwaltungsbehörde zu entscheiden ist. Es handelt sich ganz offensichtlich um keinen vor den Gerichten geltend zu machenden zivilrechtlichen Anspruch und eine verwaltungsbehördliche Zuständigkeit ist in der Sache nicht erkennbar."
Stummvoll: "In diesem Rechtsstreit ging es letztlich insgesamt um rund drei Milliarden Schilling, die das Finanzministerium im Rahmen der früheren Außenhandelsförderungsbeiträge von der Wirtschaftskammer Österreich forderte. Nun wissen wir, die Forderung besteht nicht zurecht. Daß wir jetzt besser schlafen können, werden Sie verstehen." Er verwies aber auch darauf, daß die Wirtschaftskammerorganisation auch vor einiger Zeit vom EUGH bestätigt bekommen habe, daß die Kammerumlage 1 verfassungskonform sei.
Was das neue Wirtschaftskammergesetz betrifft, verwies er auf die harte Kritik der parlamentarischen Oppositionsparteien und einer Handvoll von Spitzenmanagern an der vielfältigen Struktur der Wirtschaftskammerorganisation. Natürlich sei ein System mit über 1000 rechtlich selbständigen Organisationen einfacher vorstellbar. Die Struktur sei aber das Ergebnis der Willensbildung der Mehrheit der Mitglieder. "Und Sie können sicher sein, wir werden nicht die Mitglieder dem System anpassen, sondern das System dem Willen der Mitglieder"
Und mit den nun beschlossenen Eckpunkten des Pensions- und Gehaltssystems sei ein weiterer, moderner Reformschritt getan worden.
Stummvoll: "Das Vorantreiben der Reformen hat relativ viel Kraft gekostet. Im kommenden Halbjahr warten aber weitere Herausforderungen." Dabei verwies er auf die Euro-Umstellung und die Agenda 2000, wo es neben Agrarfragen auch darum gehe, bei der Regional- und Förderpolitik und der geplanten Osterweiterung die Benachteiligung von Grenzregionen zu verhindern. Bei der geplanten Steuerreform wieder gehe es darum, zwar auf die Budgetkonsolidierung und den Finanzausgleich Rücksicht zu nehmen: "Die Steuerreform kann aber nicht darin bestehen, existierende Steuern durch andere zu ersetzen. Es muß auch der leistungsfähige Mittelstand entlastet werden."
Und was die Beschäftigungspolitik betrifft, so sei klar, daß dies ohne Unternehmer nicht erfolgreich bewältigt werden könne. Da Arbeitsplätze auch eine Frage der Arbeitskosten seien, dürfe auch die Gewerkschaft samt ihren Forderungen nicht aus der Verantwortung um Arbeitsplätze entlassen werden. Und wenn ÖGB-Präsident Verzetnitsch den Betrieben bei der Lehrlingsfrage Erpressung vorwerfe und behaupte, die Firmen bekämen pro Lehrling 30.000 Schilling, dann sei dies eine Provokation von zehntausenden Mittelbetrieben, die seit Jahren - ohne einen Schilling zu erhalten - ausbilden: "Diese Provokation weise ich klar zurück."
(Schluß) RH