• 21.06.1998, 09:30:00
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  • OTS0016

Kurzbauer: Feuerwehr kann aufatmen=

Niederösterreich, 21.6.98 (NÖI) Große Erleichterung mit dem
Koalitionspartner SPÖ doch eine Einigung in Sachen Feuerwehr
erzielt zu haben, herrscht beim VP NÖ Abgeordneten z. NR Johann
Kurzbauer. Im Zuge der Novellierung des Führerscheingesetzes wurde
nunmehr ein eigener "Feuerwehrführerschein" beschlossen , weiß der
Mandatar zu berichten. Im Unterschied zum LKW-Führerschein wird
für Inhaber dieses Spezialführerscheins die Promillegrenze nicht
wie bisher 0,1 sondern 0,5 betragen. Das erforderliche ärztliche
Gutachten für Lenker der Klasse C kann im Rahmen der ärztlichen
Untersuchungen der Feuerwehr durchgeführt werden. Für Mitglieder
der Freiwilligen Feuerwehr mit einer Lenkerberechtigung der Klasse
B wird die Erlangung eines Feuerwehrausweises, der zum Lenken von
Feuerwehrfahrzeugen der Klasse C berechtigt, ermöglicht. Ein
Umschreiben des Feuerwehrausweises auf einen Führerschein der
Klasse C ist jedoch ohne Prüfung nicht möglich, skizziert
Kurzbauer die wesentlichen Eckpunkte des neuen Führerscheins.****

Mit diesem Feuerwehrausweis wurde nunmehr eine Lösung gefunden,
mit der die Feuerwehren recht gut leben können und ihre
Einsatzbereitschaft nicht mehr gefährdet ist, so Kurzbauer
abschließend.

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