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TriCoTel lehnt die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes strikte ab

Wien (OTS) - Die Firma TriCoTel Telekom GmbH, als Antragstellerin einer DCS-1800 Konzession vom Dez. 1997, möchte hiermit eine Stellungnahme zum Vorschlag der Ergänzung des §125 Abs. 3a Telekommunikationsgesetz in der Fassung vom 30.4.1998 abgeben:

Sowohl die vor wenigen Wochen diskutierte Streichung des §125 Abs. 3 TKG als auch die Einfügung des neuen §125 Abs. 3a TKG in der Fassung vom 30.4.1998 verbessern die Wettbewerbsposition der bestehenden GSM-900 Mobilfunkanbieter zu Lasten des neuen DCS-1800 Anbieters. Dies wäre ein Widerspruch zum geltenden österreichischen Recht und zum EU-Recht. Die Firma TriCoTel lehnt jede Änderung zu Gunsten der marktbeherrschenden Mobilfunkunternehmen ab. Speziell wird der vorgeschlagenen §125 Abs. 3a strikte abgelehnt, der Anfang nächste Woche im Parlament per Initiativantrag der Regierungsparteien beschlossen werden soll.

Die drei Hauptgründe der Ablehnung des neuen §125 Abs. 3a.

1.. Diese Gesetzesänderung (-ergänzung) ist für ein Vergabeverfahren einer 4. Mobilfunklizenz nicht notwendig. Die bestehende Gesetzeslage in Österreich und die Vorgaben der EU regeln in eindeutiger Weise die Abwicklung einer Mobilfunk-Konzessionsvergabe.

2.. Die Stellung der marktbeherrschenden Mobilfunkbetreibern (Mobilkom und in Kürze auch max.mobil.) wird zusätzlich gestärkt und dies steht im Widerspruch zu geltendem österreichischen und EU Recht.

3.. Dieser wesentliche Eingriff in das bestehende TKG, nur 10 Monate nach in Kraft treten dieses Gesetzes, erzeugt eine massive Rechtsunsicherheit, die alle künftige Investitionen in Frage stellt.

Speziell die Mobilkom wird unseres Erachtens durch diese Gesetzesänderung begünstigt. Sie bleibt Monopolist im analogen D-Netz, sie hält derzeit 2/3 aller für GSM-900 Dienste nutzbaren Frequenzen, sie soll 5 MHz aus dem DCS-1800 Bereich bereits 2 Jahre vor Ablauf der dreijährigen Sperrfrist des §125 Abs. 3 zugeteilt bekommen - möglicherweise bundesweit, gratis und ohne Versorgungspflicht, und erhält nun aufgrund des neuen §125 Abs. 3a die Möglichkeit, bis zu 13 MHz regionaler DCS-1800 Frequenzen zusätzlich erwerben zu können. Sie kann damit für längere Zeit als einziger Mobilfunkanbieter einen GSM-900 / DCS-1800 Dual Band Betrieb anbieten.

Würde man tatsächlich neue Anbieter fördern wollen, wie dies im §1 und §32 TKG festgelegt ist, dann sollte das Parlament und die Regulierungsbehörde einen 4. Mobilfunkanbieter mit der Möglichkeit zum "National Roaming" mit den GSM-900 Anbieter forcieren. Der Kunde hat dann den Vorteil, daß er mit einer SIM-Karte zwischen mehreren Netzen auswählen kann. Diese Möglichkeit ist besonders wertvoll, wenn es in bestimmten Gebieten keine Funkversorgung eines Mobilfunkanbieters gibt, oder wenn es keinen freien Funkkanal gibt (zB. Engpaßsituationen bei Großveranstaltungen, Autobahnstaus, Innenstädte).

Weitere Informationen zum Bewerber um die 4. Mobilfunklizenz und zum Thema 1800 MHz Frequenzen finden Sie unter http://www.tricotel.at/ . Unsere e-mail Adresse lautet : office@tricotel.at

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Firmensitz: A-2500 Baden, Braitnerstraße 69/5

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Tel.: 01 / 815 2468 - 0 oder 0676 /403 90 90

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