- 09.06.1998, 11:37:29
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AK verlangt Nachbesserungen beim "Auffangnetz" für Jugendliche
Bei der Aufnahme in Lehrlingsstiftungen und Berufslehrgänge darf es keine schikanösen Auswahlkriterien geben - Auffangnetz muß rasch und unbürokratisch eingerichtet werden können
Wien (OTS) - Nach der Erarbeitung eines gemeinsamen Vorschlags
von Wirtschafts-, Unterrichts- und Sozialministerium für die
konkrete Gestaltung des "Auffangnetzes" zur Ausbildung von
Jugendlichen erwartet die AK von Wirtschaftsministerium und
Unternehmern verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von
Lehrstellen. Das Auffangnetz soll so wenig wie möglich in Anspruch
genommen werden müssen. Der Vorschlag für das Auffangnetz selbst
hat noch Mängel, kritisierte heute, Dienstag, die AK und verlangt
Nachbesserungen. Zum Beispiel müßten die Berufslehrgänge für alle
Lehrstellensuchenden offen sein, es dürfe keine schikanösen
Auswahlkriterien geben.****
Durch die Einrichtung von Lehrlingsstiftungen, Berufslehrgängen
und der Vorlehre durch das Jugendausbildungsgesetz müsse das Recht
aller lehrstellensuchenden Jugendlichen auf Ausbildung garantiert
werden, verlangt die AK. Das sei aber nur möglich, wenn es beim
Vorschlag des Wirtschafts-, des Unterrichts- und des
Sozialministeriums für die konkrete Gestaltung dieses
"Auffangnetzes" noch Nachbesserungen gibt:
+ Der Zugang zu Lehrlingsstiftungen und Berufslehrgängen darf
nicht auf Jugendliche beschränkt sein, die erst heuer die
Schulpflicht erfüllen. Die Chance auf Aufnahme müsse es für alle
Jugendlichen geben, die im Herbst noch immer auf Lehrstellensuche
sind, verlangt die AK. Vor der Aufnahme dürfe auch nicht verlangt
werden, daß die Betroffenen bereits fünf Versuche zur Bewerbung um
eine Lehrstelle hinter sich haben. Für die AK wäre das ein
schikanöses Auswahlkriterium.
+ Wenn Projektgruppen in den Bundesländern über die Einrichtung
von Lehrlingsstiftungen und Berufslehrgängen entscheiden sollen,
dann müsse das zu einer Automatik beim Genehmigungsverfahren
führen - und nicht zu Verzögerungen, indem das
Wirtschaftsministerium im Prüfverfahren weitere Bedingungen
stellt.
+ Vom Bund und den Ländern als Schulerhalter erwartet die AK, daß
sie Schulräume und -einrichtungen unentgeltlich für die
Durchführung von Berufslehrgängen zur Verfügung stellen.
+ Die Ausbildung in Berufslehrgängen muß auf eine spätere
"normale" Lehre voll angerechnet werden. Sollten Jugendliche trotz
allen Bemühungen keine Lehre in einem Betrieb finden, müssen sie
ihre Ausbildung im Lehrgang fortsetzen können.
+ Die Vorlehre als arbeitsmarktpolitische Maßnahme muß als
Alternative zur Hilfsarbeit für Jugendliche eingerichtet und im
Jugendausbildungsgesetz geregelt werden. Dabei muß es auch
Berufsschulunterricht für die Betroffenen geben. Weiters soll es
besondere Förderung der Jugendlichen in der Vorlehre geben, damit
sie in eine "normale" Lehre umsteigen können.
Vom Wirtschaftsministerium und den Unternehmern erwartet die AK
verstärkte Anstrengungen zur Schaffung von Lehrstellen. Sie
erinnert daran, daß Unternehmer bereits ab 1. Juli mit einem
Ausbildungsfreibetrag von 20.000 Schilling pro Lehrling und der
Befreiung vom Beitrag zur Unfallversicherung rechnen können, wenn
sie einen Lehrling aufnehmen. Bereits seit vorigem Jahr zahlen
Lehrbetriebe keinen Unternehmerbeitrag mehr zur
Krankenversicherung für Lehrlinge.
Für die AK hat die Schaffung von betrieblichen Lehrstellen
Vorrang. Letztlich seien die Unternehmer dafür verantwortlich, daß
das "Auffangnetz" zur Ausbildung von Jugendlichen so wenig wie
möglich in Anspruch genommen werden muß.
Rückfragehinweis: AK Wien
Presse Peter Mitterhuber
Tel.: (01)501 65-2530
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