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6 TOTE MOTORRADFAHRER IN EINER WOCHE!

Wien (OTS) - KfV bekräftigt Kritik an neuer gesetzlicher Regelung für das Lenken von Leichtmotorrädern mit dem B-Schein =

Seit wenigen Tagen ist es sommerlich warm in
Österreich, was sich leider auch in der Unfallstatistik niederschlägt. So sind in der Woche vom 2. Juni bis 7. Juni 98 (ohne Pfingstmontag) 6 Motorradfahrer im Straßenverkehr gestorben. Insgesamt kamen 15 Menschen auf den Straßen um, im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es immerhin 24.

40% der Unfallopfer der Vorwoche kamen bei Motorradunfällen ums Leben, so lautet die traurige Schönwetterbilanz.

Unter diesem Gesichtspunkt weist das KfV darauf hin, daß Motorradfahren an sich gefährlich ist, und auch erfahrene Bikern nicht vor Unfällen gefeit sind. Das Unfallrisiko ist im Vergleich zum Autofahren rund 5 bis 6 mal größer. In diesem Zusammenhang kritisiert das KfV erneut die gesetzliche Regelung, wonach Besitzer des B-Führerscheins (nach 5 Jahren unfallfreien Fahrens) nach nur 6 Stunden Fahrtraining die Erlaubnis zum Lenken eines 125-ccm-Motorrades erhalten. Eine Prüfung über das Wissen um besondere Risiken und Vorschriften für Motorradfahrer, wie es im A-Führerscheinkurs vermittelt wird, ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen. Das KfV meint dazu, daß man auch nach fünf Jahren im Besitz eines Führerscheines der Klasse B und Praxis im Straßenverkehr am Steuer eines PKW über keinerlei Erfahrungen mit der speziellen Problematik des Fahrens mit einspurigen Kraftfahrzeugen verfügt. Motorradfahren unterscheidet sich bei den Anforderungen, z.B. beim Kurvenfahren oder beim Bremsen, völlig von denen des Autofahrens.

In der Woche vom 2. Juni bis zum 7. Juni 1998 sind nach vorläufigen Zahlen insgesamt 15 Menschen bei Verkehrsunfällen gestorben. Darunter befinden sich 2 Radfahrer, 7 PKW-Lenker und 6 Motorradfahrer. Die Hauptunfallursache war wieder einmal Fahren mit nicht angepaßter Geschwindigkeit (6), Überholen (2), Vorrangverletzung (2) und in je einem Fall Übermüdung, Unachtsamkeit und Sonstiges. In zwei Fällen ist die Unfallursache noch unbekannt.

Bitte beachten Sie auch die Aussendung des BM f. Inneres (OTS0087).

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