Lengheimer zu Gratzer: Landeswahlbehörde traf rein rechtliche Entscheidung
Niederösterreich, 8.6.1998 (NÖI) Die Entscheidung der Landeswahlbehörde, daß der ehemalige F-Klubobmann Gratzer, sein Mandat im NÖ Landtag behält, war eine rein rechtliche Entscheidung. Da die Mandatsrücklegung von Gratzer laut Gesetz noch nicht rechtswirksam geworden ist, konnte er sie selbst ändern und hat dies auch getan. "Das mag für die freiheitliche Partei und auch für den Landtag selbst bedauerlich sein. Die Landeswahlbehörde kann sich deswegen aber nicht über das Recht hinwegsetzen", stellte heute der Klubdirektor des Landtagsklubs der Volkspartei Niederösterreich, DDr. Karl Lengheimer, der selbst Mitglied der Landeswahlbehörde ist, klar.****
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