- 02.04.1998, 14:54:50
- /
- OTS0210
NÖ-Eisenbahnbauvorhaben
Wien (OTS) - Wenn LR Hans Jörg Schimanek in seiner heutigen
Presseaussendung zu Eisenbahnvorhaben wie dem Semmering-Bahntunnel
und zwei Westbahnvorhaben (Wien-St. Pölten und Blindenmarkt) davon
spricht, daß hier "an den Bedürfnissen der Menschen und der Natur
vorbeigeplant" werde, so zeigt er eine offensichtliche Unkenntnis der
Fakten:
Vorweg: Es handelt sich bei den angesprochenen Vorhaben um
wesentliche Bestandteile der Infrastrukturmaßnahmen zur durchgehenden
Leistungserhöhung der Schiene (hier konkret West- und Südbahn) - und
dies gerade im Sinne einer umweltfreundlichen Verkehrsverlagerung von
der Straße auf die Schiene.
Zum Neubauabschnitt Wien-St. Pölten: Dieses Vorhaben wird derzeit
gerade der Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen und von
Sachverständigen streng geprüft - selbstverständlich auch
hinsichtlich des Bereiches Wasser! Wesentlicher Bestandteil bei der
Aufbereitung des Projektes zur Umweltverträglichkeitsprüfung war auch
die intensive Einbindung der Region, wofür auch ein
Bürgerbeteiligungsmodell entwickelt wurde und zur Anwendung kam (u.a.
bestätigte auch eine Umfrage unter den Teilnehmern in der Region die
Richtigkeit dieser Vorgangsweise).
Derzeit ist das UVP-Verfahren im Laufen.
Zum Neubauabschnitt Blindenmarkt: Vor einer Detailplanung dieses
Abschnittes erfolgt eine Prüfung des Vorhabens mit Bürgerbeteiligung
nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz. Auch hier ist das
Verfahren im Laufen.
Zum Semmering-Basistunnel: wie jedes andere Vorhaben der HL-AG
wurde auch dieses Projekt auf Basis der geltenden Gesetze den
entsprechenden Prüfungen durch Behörden und Sachverständige -
selbstverständlich auch hinsichtlich Umweltbelange - unterzogen.
1991: Trassenverordnung auf der Grundlage der Ergebnisse des
Anhörungsverfahrens und der positiven Stellungnahmen der vom Vorhaben
betroffenen Bundesländer (Niederösterreich, Steiermark) sowie aller
betroffenen Gemeinden und gesetzlichen Interessenvertretungen.
1994: Eisenbahnrechtlicher Baugenehmigungsbescheid: Nach
eingehender Prüfung - selbstverständlich auch hinsichtlich Umwelt-
und Wasserbelange - und den Bauverhandlungen vor Ort mit u.a. den
zuständigen Sachverständigen auch des Landes NÖ - wurde der
eisenbahnrechtliche Baugenehmigungsbescheid erteilt.
All dies sind hinlänglich bekannte Fakten!
Rückfragehinweis: HL-AG
Tel.: 01/81 72 186/230
ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | EHL/OTS






