- 02.04.1998, 14:40:26
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Gesetz über doppelte Preisauszeichnung teuerste aller Lösungen
Handel für Lösung im europäischen Gleichklang - Selbst- verpflichtungs-Kodex im Interesse des Konsumenten angeboten
PWK - "Wir sind aus mehreren Gründen prinzipiell gegen ein
Bundesgesetz über die doppelte Preisauszeichnung im Rahmen der Euro-
Umstellung", übt Erich Lemler, Obmann der Bundessektion Handel in der
Wirtschaftskammer Österreich, Kritik an der Präsentation eines
entsprechenden Gesetzesentwurfes. Österreich sei damit das einzige
Land in Europa, wo die doppelte Preisauszeichnung mit Gesetz
eingeführt werden soll. Auch das EU-Parlament und die EU-Kommission
hätten sich gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen. Lemler:
"Es ist nicht einzusehen warum in Österreich bei der Euro-Umstellung
andere Maßstäbe festgelegt werden als im übrigen Europa. Denn überall
sonst traut man den Bürgern zu, daß sie auch ohne Gesetz umrechnen
können. Was für jeden Österreicher bei einem Auslandsurlaub ohne
weiteres möglich ist soll jetzt im Inland so problematisch sein". Es
gehe nicht an, daß in Österreich teurere und verwirrendere Regelungen
der Wirtschaft auferlegt werden, als dies im Ausland der Fall ist.
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Der Handel ist aber im höchsten Maß selbst daran interessiert, den
Kunden volle Sicherheit über die korrekte Umrechnung der Preise zu
garantieren. Deshalb biete der Handel auch eine Selbstverpflichtung
der Betriebe an, die Umrechnung exakt nach den Regeln der EU
vorzunehmen und den Kunden darüber offen zu informieren. Lemler: "Was
wir sicher nicht wollen, ist ein verunsicherter Konsument. Daher
sollen volle Preistransparenz und korrekte Preisumstellung
gewährleistet sein. Dieses Ziel ist durch Umrechnungstabellen,
Umrechnungshilfen wie Taschenrechner oder durch den Aushang des
Umrechnungskurses in Kassennähe leichter zu erreichen als wenn am
Regal ein Produkt mit bis zu sechs Preisen (Einzelpreis, Grundpreis,
Aktionspreis) ausgezeichnet werden müßte. Das ist teuer, verwirrend
und kaum noch lesbar. Eine flächendeckende doppelte Preisauszeichnung
wäre mit Kosten von ca. 1,5 Millarden Schilling die teuerste Lösung
und müßte letztlich auf die Konsumentenpreise durchschlagen".
Unabhängig von der grundsätzlichen Kritik an einer gesetzlichen
Regulierung sieht Lemler in der vorgesehenen Möglichkeit, vom Gesetz
abweichende Regelungen durch freiwillige Branchenvereinbarungen zu
fixieren, einen Schritt in die richtige Richtung: "Allerdings läßt
die bisherige starre Haltung der AK befürchten, daß sie überhaupt
nicht bereit ist, solche vernünftige Branchenvereinbarungen
abzuschließen. Wenn das passiert, dann wird aus einem Schritt in die
richtige Richtung ein Schritt in die Sackgasse".
Anzuerkennen ist auch, daß sich Wirtschaftsminister Farnleitner um
eine flexiblere, kostengünstigere Lösung für Kleinunternehmen und den
Bedienungshandel bemüht hat. Auch sind Erleichterungen bei Katalogen
und Tankstellen vorgesehen.
Völlig unannehmbar ist für den Handel die Bestimmung, wonach
Gebietskörperschaften bei der doppelten Preisauszeichnung besser
gestellt sein sollen als die private Wirtschaft. So müssen staatliche
Stellen etwa bei Gebührenbescheiden nur den Endbetrag doppelt
auszeichnen. Die privaten Betriebe dagegen sollen grundsätzlich bei
Rechnungen oder Kostenvoranschlägen jede einzelne Rechnungsposition
doppelt auspreisen müssen.
Negativ wird auch gesehen, daß Unternehmen, die die
Preisauszeichnung unmittelbar an der Ware und nicht am Regal
vornehmen, durch die Verpflichtung zur doppelten Preisauszeichnung
jedes einzelnen Artikels eine ungeheure Kostenlast aufgebürdet
bekommen. Hier wird z.B. der Sportartikelhandel besonders getroffen,
wo in einem größeren Fachgeschäft bis zu 120.000 Artikel doppelt
ausgezeichnet werden müssen.
(Schluß) RH
Rückfragehinweis: Bundessektion Handel
Syndikus Dr. Hadmar Repa
Tel. 50105/DW 3339
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