• 11.03.1998, 11:09:06
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  • OTS0093

Großer Erfolg nach Bemühungen des ARBÖ: Hausverstand setzte sich durch Ersatz der Mautvignette bei Scheibenbruch ist wieder in jedem Fall gewährleistet

Wien (ARBÖ) - Wie vom ARBÖ bereits gemeldet, sicherte
Wirtschaftsminister Dr. Johannes Farnleitner der
Kraftfahrerorganisation zu, in der Frage des Mautvignetten-
Ersatzes beim Bruch der Windschutzscheibe zur bewährten Regelung
des Jahres 1997 zurückzukehren. Dr. Farnleitner gebührt für seine
Anerkennung vollste Anerkennung.

Nun hat auch die Mautgesellschaft ÖSAG offiziell
bekanntgegeben, daß die Vignettenersatzregelung bei Scheibenbruch
wie im Vorjahr auch 1998 fortgeführt wird. "Damit wurden die ARBÖ-
Bemühungen in dieser Sache belohnt", zeigte sich auch ARBÖ-
Generalsekretär Dr. Rudolf Hellar mit dem Ergebnis zufrieden.

Bekanntlich wollte die ÖSAG ab 1. Jänner nur mehr bei einem
Windschutzscheibenbruch durch höhere Gewalt, Steinschlag oder
Wildschaden kostenlosen Ersatz für das Mautpickerl leisten.
Kraftfahrer die einen Unfall (mit Glasbruch) selbst verschuldet
hätten, wären von der Ersatzleistung ausgenommen und damit
schlechter gestellt gewesen.

Die nun wieder gültige Regelung sieht vor, daß Vignettenersatz
dann geleistet wird, wenn der Scheibenbruch durch Steinschlag oder
durch sonstige Unfallereignisse verursacht wurde, und die
Ersatzkosten für die Vignette nicht durch eine Versicherung oder
sonstige Ansprüche gegenüber Dritte abgedeckt sind.

Die Argumente des ARBÖ wurden damit im Wirtschaftsministerium
und von der ÖSAG anerkannt: Wer bereits einmal die Maut entrichtet
hat, darf auch im Falle eines Glasbruches kein zweites Mal zur
Kassa gebeten werden. "Mehr als eine zerbrochene Scheibe mit
vorhandener Vignette als Grundlage für den kostenlosen Austausch
kann nicht verlangt werden", erklärte Dr. Rudolf Hellar. "Dazu
bedarf es keiner Ankündigung, den Verfassungsgerichtshof zu
bemühen. Der Hausverstand ist Pate dieser Regelung im Interesse
der Kraftfahrer."

Nach wie vor wickelt der ARBÖ für Mitglieder den
Vignettenersatz kostenlos ab. Nichtmitglieder zahlen 50 Schilling
Bearbeitungsgebühr. Folgende Voraussetzungen müssen für die
Abwicklung gegeben sein:
- Vorlage der alten Vignettenquittung
- Vorlage der neuen Vignettenquittung
- Vorlage eines Scheibenbruchstücks mit Teil der Vignetten oder

Bestätigung auf der Rechnung über Vignettentyp und Seriennummer
- Rechnungsbeleg über den Einbau der neuen Windschutzscheibe

Rückfragehinweis: ARBÖ Presse

(01) 891 21/244 oder 280
e-mail: presse@arboe.or.at

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