Oldenburgische Landesbank : Paragraph 15 WpHG-Mitteilung
Oldenburg (ots-Ad hoc-Service) - Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP. Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.
Oldenburgische Landesbank AG:
Der Vorstand der Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft hat beschlossen, vorbehaltlich der Zustimmung des Aufsichtsrats der am 26. Mai 1998 stattfindenden Hauptversammlung eine Vollausschüttung des Bilanzgewinns vorzuschlagen. Es ist vorgesehen, nach der letztjährigen Zahlung einer Dividende von DM 17,-- und eines Bonus von DM 1,-- je Aktie die Dividende auf DM 19,-- je Aktie zu erhöhen.
Oldenburg, 17. Februar 1998
Oldenburgische Landesbank Aktiengesellschaft Der Vorstand
Ende der Mitteilung
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de