• 02.02.1998, 11:44:44
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  • OTS0092

5 getötete Fahrzeuginsassen ohne Gurt KfV fordert: Höhere Strafen für Gurtenmuffel !

Wien (OTS) - Eine Anhebung der Strafe für Gurtenmuffel auf S
500,-- sowie verstärkte Überwachung fordert das Kuratorium für
Verkehrssicherheit angesichtsder Unfallbilanz der letzten Woche. Im
Zeitraum vom 26. Jänner bis 1. Februar kamen 16 Menschen auf
Österreichs Straßen ums Leben. 5 tödlich Verunglückte waren nicht
angeschnallt.

Das KfV plant für dieses Jahr eine große Aufklärungskampagne zum
Thema Gurt, denn daß ein Aufprall mit 50 km/h einem Sturz aus 10
Metern Höhe entspricht, ist den Autofahrern oft nicht bewußt. Eine
schwedische Studie zeigt, daß bei Verzicht auf den Sicherheitsgurt
bereits bei einer Aufprallgeschwindigkeit um 30 km/h Todesopfer zu
verzeichnen sind. Das Todesrisiko für nichtangeschnallte
Fahrzeuglenker ist daher 6mal höher als für angeschnallte. Bei 100%
Anschnallquote könnten bis zu 150 Menschenleben pro Jahr gerettet
werden.

Diese Tatsachen müssen wieder verstärkt ins Bewußtsein der
Fahrzeuginsassen gerückt werden. Auch jetzt in der Ferien- und
Reisezeit darf auf den Lebensretter "Gurt" nicht verzichtet werden -
selbst bei kurzen Strecken wie etwa vom Hotel zum Schilift.

Weitere wichtige Tips für einen unfallfreien Urlaub: Ausreichende
Rastpausen einrechnen, d. h. alle 2-3 Stunden 10-15 Minuten
Frischluft tanken, keine Marathonfahrten zurücklegen und den
Hauptreisezeiten am Wochenende möglichst ausweichen.

Bisher kamen 1998 nach vorläufigen Zahlen 61 Menschen ums Leben -
1997 waren es in diesem Zeitraum nach endgültigen Zahlen 67
Verkehrstote. Unfallursachen waren u. a. nicht angepaßte
Geschwindigkeit (4), Vorrangverletzung (1) und riskantes Überholen
(1).

Bitte beachten Sie auch die Aussendung des BM f. Inneres (OTS0062).

Die zum Text zugehörige Grafik ist in der APA-Datenbank "Grafik"
mit dem Agenturkürzel OGS abrufbar !

Rückfragehinweis: KfV/Pressestelle
Mag. Barbara Pirklbauer
e-Mail: kfv@kfv.or.at
Internet: http://www.kfv.or.at

ORIGINALTEXT-SERVICE UNTER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS | KFV/OTS

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