• 02.02.1998, 10:41:11
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  • OTS0066

Uzin Utz AG : Paragraph 15 WpHG-Mitteilung=

Mitteilung gemäß Paragraph 15 WpHG übermittelt von der DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist allein der Emittent verantwortlich.

Ulm (ots-Ad hoc-Service) - Die UZIN UTZ AG, Ulm, einer der
führenden Hersteller von bauchemischen Klebstoffen und
Spezialtrocknermörteln teilt mit, daß sie die Exklusivlizenz für ein
patentiertes Verfahren zur Verlegung von Boden- und Wandbelägen
erworben hat. Nach diesem Verfahren können Beläge in einer Weise
verlegt werden, daß sie jederzeit, z.B. bei späterer Renovierung,
schnell, sauber und ohne großen Aufwand wieder entfernt werden
können.

Es bleibt ein ebener, verlegereifer Untergrund, auf dem ein
beliebiger Neubelag sofort anschließend wieder verlegt werden kann.
Das Verfahren ist innerhalb beliebiger Renovierungszyklen wiederholt
einsetzbar.

Durch. die leichte Entfernbarkeit des Belages und den Wegfall
wiederholter Untergrundvorbereitungen gestaltet sich das Verfahren in
der Gesamtbilanz als ausgesprochen renovierungsfreundlich, rationell
und kostensparend. Im Laufe der nächsten Monate werden entsprechende
Produktsysteme zusammengestellt und auf ihre technische
Funktionsbreite und Marktakzeptanz getestet. Das Verfahren ist
insbesondere für renovierungsaktive bzw. vorausdenkende
Kundenzielgruppen von Interesse. Es öffnet damit weitere Nischen im
Kerngeschäft der AG und bietet Potentiale für horizontale
Diversifikationsmöglichkeiten sowie für die Vergabe von
Unterlizenzen. Mit der offizielIen Markteinführung ist Mitte bis Ende
des Jahres 1998 zu rechnen. Die Schutzrechte erstrecken sich auf die
13 wichtigsten europäischen Länder.

UZIN UTZ AG

gez. Jürgen Kassel -Miglied des Vorstands-

Ende der Mitteilung
Im Internet recherchierbar: http://www.newsaktuell.de

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